Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/15

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

unter dasselbe, die Erwerbung der nämlichen Freyheiten für die drey collegiatstifftischen Immunitätsbezirke, um so unvermerkt die Oberherrschaft auch über diese zu bekommen; Eindringung in alle fürstliche Departements, Präsidien und Propsteyen u. d. gl. dieß sind ungefähr die Puncte, aus welchen man das Ganze beurtheilen kann. Puncte, die das Domcapitel um so leichter behaupten konnte, da in dieser Periode noch dazu die Landstände emporkamen, unter denen es der erste war. Freylich lag der Riß zu dem ganzen Gebäude nicht gleich im statuto perpetuo Fridericiano gezeichnet, aber die Steine lagen zerstreut umher, rückten nach und nach immer mehr zusammen, bis endlich das ganze Gebäude von Erbherrschaft und Grundherrschaft, Condominium, gebohrnem Senate da stand, das zwar der Fürsten und der höchsten Reichsgerichte Benehmen erschüttern, nicht aber zu Boden werfen konnte. Der Grund war nun geleget, und zum Zwecke zu kommen wagte man neue Schritte. Bey einer Sedisvacanz 1609 schloß das Domcapitel mit dem Canzler und den Regierungsräthen einen Vergleich, worin es sich die Obrig- Bothmäßig- Gerichtbar- und Vogteylichkeit in der Wunderburg (einem