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die sich das Domcapitel von einem neuerwählten Bischoffe beschwören läßt. Das Domcapitel ist auch das einzige Corpus im Lande, das in gewissen Neuerungsfällen von Wichtigkeit seine Einwilligung nachgesucht haben will. Die erste Capitulation ward 1422 mit dem Bischoffe Fridrich von Aufsees unter dem Namen statuti perpetui Fridericiani errichtet. Man trug sich also damahls schon mit dem Gedanken einer perpetuirlichen Wahlcapitulation. Sie fiel in jene traurigen Zeiten, wo das Stift unter einer ungeheuren Schuldenlast seufzete, in die es Fridrichs Vorfahrer Albert, ein Graf von Wertheim, ein gütiger, und wie das meist der Fall ist, ein schwacher Regent gestürzet hatte. Cygneus[1] wälzt die Schuld auf Minister, die sich die Schwäche des Regenten zu Nutz zu machen wußten, und sich von ihm immer mehr Ehrenstellen, oder was in jenen Zeiten eins war, immer mehr Güter und Einkünfte ertheilen ließen, und auf Räthe von zu weniger Entschlossenheit, die ihn umgaben. Dem Übel wollte man abhelfen, und zur Beförderung, mehrerem Nutzen, Wachsthume und Aufnahme des Hochstifts, den Nachfolger an gewisse


  1. Im oben angeführten Werkchen pag. 38.