Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/10

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

folgenden Jahrhunderten allgemeiner zu werden anfingen.

.

Der Bischoff schaltet und waltet in seinem Sprengel wie ein Erzbischoff, und hat die Ehre, für eine hübsche Summe Gelds, worüber man Sartori in seinem geist- und weltlichen Staatsrechte (1 B. 16 Cap.) nachsehen kann, das Pallium zu tragen. Schon der 3te Bischoff Hordovik oder Hartwich, Heinrichs III Canzler, erhielt dieß ausgezeichnete Merkmahl päpstlicher Gnade. Laut der Bulle durfte er es nur dreymahl des Jahres tragen. Unter Otto, Grafen von Andechs, dem 8ten Bischoffe, wurde diese Vergünstigung auf mehrere Feste des Jahrs ausgedehnt. Itzt erstreckt es sich auf jede bischöffliche Verrichtung. Kaiser Karl der IV machte zwar 1363 Mine, diese stattlichen Vorrechte der Bamberger Bischöffe zu schmälern. Er ließ dem Erzbischoffe Johann von Prag vom Pabste Urban V. das jus perpetuae legationis apostolicae über die Sprengel Bamberg, Regensburg und Meissen ertheilen. Erst neuerlich setzte man von Seite der Erzbischöffe von Prag diesen Titel den angenommenen übrigen bey. Ja Karls Nachfolger Wenzel ging noch weiter: er verlangte vom Papste, daß er gedachte