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noch so albern und lächerlich ist, verwerfen jede neue Anstalt ohne die mindeste Prüfung oder Beherzigung des Beyspiels ihrer Nachbarn, und widersetzen sich derselben aufs heftigste aus einer von dieser Gemüthsbestimmung erzeugten und ihnen vor andern eigenen Streitsucht. Den Beleg hiezu liefert ihr Schulmeistersstreit in den Jahren 1778–1780 welcher bekannter gemacht zu werden verdiente, wozu es aber vielleicht jetzt noch nicht Zeit seyn dürfte. Diesen ihren Charakter haben sie erst vor kurzem wieder zu erkennen gegeben bey einer neuen Einrichtung in kirchlichen Dingen, welche hier zu beschreiben meine eigentliche Hauptabsicht ist.

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Über der erst seit einem vollen Jahre angetretenen Regierung des dermahligen Grafen Friedrich Wilhelm, welcher zur evangelisch-lutherischen Religion sich bekennet und nach dem eingeführten Seniorat[1] Regent der Grafschaft geworden ist, beginnen


  1. Um sich von dem Majorat und Seniorat einen deutlichen Begriff zu machen, wird es hinlänglich seyn folgendes zu bemerken: Wo das Seniorat eingeführt ist, gelangt meines Bruders Sohn zur Regierung, wenn er älter ist als der meinige. Und so allezeit Senior Familiä. Beym Majorat aber mein ältester Sohn major natu – wenn er auch jünger als meines Bruders Sohn ist.