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Beerdigung gehalten werden solle, und nach derselben auch gehalten worden ist, legen hievon nicht allein die deutlichsten und unverwerfichsten Zeugnisse ab, sondern sind auch unverkennbare Beweise von der Güte und Vortrefflichkeit seines Herzens. Er verordnete, daß man ihn nach seiner Vollendung nicht in die gräfl. Familiengruft beysetzen, sondern auf dem Gottesacker mitten unter die bürgerlichen Leichen beerdigen solle. Kein eichener Sarg sollte seine Gebeine verschließen, sondern ein Sarg von weichem Holze mit nichts als Hobelspänen ausgefüllt, weiß angestrichen mit einem schwarzen Kreutze, oder schwarz mit einem weisen Kreutze, sein Leichnam selbst aber, nur in einen Sterbekittel von Haustuche eingehüllt, in denselben geleget werden. Morgens sollte man die Beerdigung veranstalten, Bürger ihn tragen, ein Lied vorher singen, dann stille ihn zum Grabe bringen, dann der Geistliche ihn einsegnen, die ganze Begleitung ein Vater Unser beten und nach Haus gehen. Erst am darauf folgenden Sonntage hätte der Dechant und Stadtpfarrer nach der Predigt eine von ihm sogenannte kurze Abschiedsrede zu halten[1]


  1. Ist auch auf dem Lande in allen Pappenheimisch. Dorfschaften gehalten worden.