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vndt derzu mit aigener handt geschriben. Der Geben ist am Monntag Nach sanct Mertes tag Im ains vnndt treisigsten Jar
     (L. S.)


Diesem seinem Sohne Casimir cedirte er hierauf in eben diesem Jahre am Andreastag das Gut Kreßberg.

Viele Bitten um Abnahme der für den nunmehrigen Greisen allzubeschwerlichen Stadthalterschaft waren vergeblich gewesen, sie sind meist noch im Original vorhanden, und würden hier einzurücken zu weitläuftig seyn. Seine Fürsten wußten den hohen Wehrt dieses Mannes zu schätzen, und suchten ihn so lange beyzubehalten, als es nur immer möglich wäre. Er war auch noch überdieß als Landrichter beym Kaiserl. Landgericht B. N. angestellt.

Viele noch vorhandene eigenhandige Briefe der Marggrafen Casimir und Georg an diesen edlen Mann, zeugen von der besondern Gnade, die diese Fürsten gegen ihn hegten. Casimir fing meist seine Briefe folgendermaßen an: „Lieber Herr Gevatter Hannß etc.“ und Georg schrieb einst: „Die Genad gottes sey mit vnß allen dermit,