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meine Erben solches Gelt zu Vnnsern Nuzen Nymermer wenden wollen, dann was Gott vnserm Hern gegeben würdt, das soll Niemand nehmen Vnndt sindt die VI fl. zue Ezelheimb gar nit, wollest mich auch wißen laßen, ob du solche VI fl. eingenommen hast, vnndt was man damit thue, Nach dem ich auch von denselbigen VI fl. V fl. zue Jartag vnnd anders verordnet hab etc. Dat. am Mitwoch nach Luciä Anno etc. xxiiij.


Das Schloß Sugenheim wurde zu seinen Lebzeiten während des Baurenkriegs von 15 Ortschaften aufgefordert, geplündert und endlich gar abgebrannt, welcher Schade ihm jedoch durch Hülfe der Marggrafen Casimir und Georg von den Thätern wieder ersetzt werden mußte; ausgenommen von Markt Bibert, woselbst von Seiten Wirzburg sich Eingehänge ergaben, deren Ausgang Hannß von Seckendorf nicht erlebte.

Ehe aber das Schloß geplündert und verbrannt wurde, schrieben zwey Burger, wahrscheinlich die Rädelsführer von Markt Bibert einen Brief an Schultheisen, Burgermeister und die Gemeinde zu Sugenheim, nachstehenden Inhalts.

„Ihr Brüder In Christum und In unsern einigen Trost, Ich Georg Gennlich und Thoman Wagner haben verstanden von Melcher Becken,