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habe. In Preußen wurde vom Jahre 1830/40 bis zum Tod Friedr. Wilhelm III. und zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelm IV. mit Gewalt die Union einzuführen gesucht. Es kam dazu, daß eine schlesische Gemeinde durch Militär genötigt wurde, ihre Kirche zu öffnen und die unierte Agende wurde durch die bewaffnete Macht auf dem Altar niedergelegt. Später trat die Union gemäßigter auf. Man unterscheidet absorptive Union, welche die lutherische Kirche völlig in sich aufzehrt, wie es in Baden und der Rheinpfalz gegangen ist und die konföderative Union, die jede der beiden Kirchen bei ihren Eigenheiten beläßt und sie trotzdem in eine Gesamtkirche zusammenfaßt. Jetzt ist mehr die letztere Form, die feinere vertreten, zumal in den alten Provinzen Preußens, aber bei ihr kommt alles auf die Abendmahlsgemeinschaft hinaus. Das war der Punkt, von dem ich sagte, daß Friedrich Wilhelm III. mit scharfem Blick ihn als den entscheidenden erkannte, der aber eben darum für die Abwehr ebenso der entscheidende sein muß.

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Schon die alte Kirche hat den Grundsatz erkannt, daß Abendmahlsgemeinschaft Kirchengemeinschaft sei. Als Bischof Polykarp von Smyrna nach Rom reiste ums Jahr 150, um mit dem Bischof Anicet zu verhandeln über eine Differenz wegen Zeit und Art der Osterfeier, einigten sie sich in diesem Punkt zwar nicht; zum Zeichen aber, daß sie dennoch eins seien im Glauben, ließ Anicet den Polykarp die Abendmahlseier in Rom leiten und sie genossen gemeinsam das Sakrament. Luther hat das ebenso klar ausgesprochen in den Sendschreiben an die zu Frankfurt am Main und er hat auch darnach gehandelt. Als 1536 die Wittenberger Konkordia, die Einigung mit den Schweizern (freilich nur vorübergehend) zustandegekommen war, wurde sie feierlich durch gemeinsamen Abendmahlsgang besiegelt. – Das ist auch biblisch begründet, insofern der Apostel 1. Kor. 10 sagt: „Ein Brot ists, so sind wir viele ein Leib, dieweil wir alle eines Brotes teilhaftig sind“. So können wir, weil Kirchengemeinschaft und Abendmahlsgemeinschaft sich decken, das Sakrament nur denen reichen und nur von denen empfangen, die unsern Glauben und unser Bekenntnis teilen. Man kann der Union auf keinem andern Weg Widerstand leisten. Das hat Löhe erkannt und die damaligen Verhältnisse der Landeskirche legten es ihm besonders nah. Nach der Staatsverfassung vom Jahre 1818 bestand in Bayern in gewissem Sinn Kirchenregiments-Union, insofern dem Oberkonsistorium nicht nur die lutherische Kirche, sondern auch die unierte der Pfalz unterstellt war, sodaß nur durch Festhaltung der ungemischten Abendmahlsgemeinschaft man sich behaupten konnte. Später ist das, zum Teil auch durch Löhes Zeugnis anders geworden.Die Pfalz wurde selbständig gestellt und das lutherische Bekenntnis in unserer diesseitigen Kirche wieder in sein Recht eingesetzt. Aber nur aus demselben Weg können wir uns der von selbst vordringenden