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39.

Wer äcker oder wisen verhegen will, dem soll man Zeünholz geben, mit der Vierer rath, welcher aber dorwider thut, der sol gebüst werden vmb 3. Pfundt.


40.

Junge Viechtling,[1] Spanhölzer, vnd viechte Mayen zu Pfingsten[2] zu schelen vnd zu hauen, ist alles verbotten, bey 3. Pfundt.


41.

Wer auch Vogelherdt machen will, der soll sie machen ohne der Wälde schaden bei 3. Pfundt.


42.

Item man soll in 8. Jahren mit den Küehen in keinen Schlag treiben, vnnd in vier Jahren[3] mit den pferden, es seie Sommer oder winter bey 3. Pfunden.



  1. d. i. Fichten.
  2. Und doch ist es heute noch in Lehrberg und vielen andern Orten üblich, am Pfingstfest mehrere starke Birken in der Kirche aufzustellen und sie dort 8 bis 14 Tage zu lassen. Ein Mißbrauch, welchen das Vorurtheil auf Ps. 118, 27. (eine uralte Kirchenlection des Pfingstfestes) gründet, der so wie die unzähligen Weihnachtbäume in den Häusern, den Wäldern großen Schaden gethan hat und noch thut, hat also dem Verbot, zumahlen herrschaftliche Verordnungen denselben seither wiederhohlt untersagt haben, über zweyhundert Jahre getrotzet.
  3. Diese Termine sind wohl viel zu kurz genommen –