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der vnterthonen zue Lehrberg[1]
de dato 1559


    [177] Dorfs-Ordnungen, Stadtrechte und Weißthümer die ältern Teutschen Rechte und Gewohnheiten, nicht nur auf die Zeiten, in welchen sie verfasset sind, sondern auch noch geraume Zeit zurück. Denn sie gründen sich gewöhnlich auf ältere dergleichen, die nur erneuert und verbessert worden sind. So beziehet sich diese Dorfsordnung ausdrücklich §. 31. und auch im Eingang auf eine in Lehrberg schon bestandene alte Dorfsordnung, welche zu Bischof Gabriels zu Eichstatt (welcher von 1498 bis 1537 regierte) Zeiten gegeben worden sey. Für das dritte siehet man, wie sich nach und nach die bürgerlichen Einrichtungen ausgebildet haben, insbesondere, wie viele Dinge, wodurch in neuern Zeiten die herrschaftlichen Beamten ihre Allgewalt ausüben und oft zur Unterdrückung und Plage der Unterthanen fühlbar machen, vor nicht gar langen Zeiten noch den Vorstehern aus der Mitte der Gemeinden überlassen waren und erst nach und nach, vermuthlich, weil sie solchen Incumbenzen nicht immer gehörig nachgekommen, oder, weil die herrschaftlichen Beamten nach und nach weiter zu greifen Gelegenheit gefunden haben, entrissen und zu Beamten-Regalien gemacht worden sind.

  1. Lehrberg ist ein ansehnliches Pfarrdorf im Oberamt Anspach, an der schön gebauten Straße von Uffenheim, Bergel nach Anspach gelegen und von letzterer Stadt 11/2 Stunde entfernt, in welchem eine Brandenburgische Kirche mit einem Pfarrer, ein Anspachischer und ein Eichstättischer Amtsvogt und 115 Mannschaften, nämlich 77 Anspachische, darunter auch mehrere Juden, die ihre eigene Synagoge