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Ampt oder Stuck, darauf Ihre Fürstlichen Gnaden ebenmeßigk wie zu Meinungen die Hohen- mittel- vnnd nidrige Obrickeit, Steuer, reiß, folge, Bothmeßigkeidt, Mannschafften vnnd Regalien gehaben möchten, ein vnnd außzuwechßeln.

Haben darauff Chur vnnd Fürstlich Sechßische Rethe ihre vorige mittel ahngebottene Stück vnnd Gueter mitt andern gebeßert, vnnd was abgehen mochte auch zum Vberfluß mit Geld zu ersezenn vnnd hierinnen der vnnderhendler erkentnus zu gedulden sich erbotten, Endtgegen aber die Bischöffliche Abgesanndte Rethe eingewendet, wie daß sie eine gemeßene Instruction, darauß Inn zu schreitenn keinesweges gebürte weiden, weil sie auf das Ampt Königspergk vnnd gleichmeßiger gegen einwechßlung gestellet derowegen dann Hochgedachter Herr Bischoff Ihren gnedigsten Herrn etc. den Churfürsten durch schreiben mher maln vor dieser tagsleistung freündlich ersucht, konnten sie derselben zu wieder nicht handelnn, vnnd auf dem Fall solches bey dem Chur vnnd Fürstlichen Hauß Sachßenn ja nicht zu erhalten; So wurde verhoffentlich ihr gnediger Fürst vnnd Herr vnfreündschafft halben nicht zuuordencken sein, angesehen das Iren Fürstlichen Gnaden bei deren Nachkommen am Stifft vnnd einen Ehrwirdigen thumb Capittel versehennlich dem Stifft (doch gegen hienausgebung Dreißigk tausendt Gulden) frei heimbgefallen Schloß Statt vnnd Ampt vmb blose zinß, Gulden vnnd schlechte Obrigkeidt verwechselnn vnnd darzu vom Stifft gar kommen laßen solten.

Weiln nhun auf die Sechßische fürgeschlagenne mittel gemeßene Befelich vnnd habender lautterer Instruction halben weiter nichts fruchtbarliches zu handeln gewest, sie die gesanten aber beiderseits nicht allein wohl leiden muegen, sondern auch offtermals gebeten, das die Fürstliche