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ist es an dem, daß Würzburg den Mellerstädtischen von euch gethanen Fürschlägen vnd villeicht auch mit dem Hofe Ottilmanshaußen nicht ersättiget sein, sondern andere vnd solche Gütter, die mit Mannschaft zentlicher oder Fraißlicher Obrigkeit, den 4 hohen Rügen, Steüer, Folge, Nachreißen vnd andern Herrlichkeiten mit Meinungen zu vergleichen begehret. Weil dann auch der Sachen am besten bekant, vnd die Nothdurft erfordert, daß sie vnsern uf den fürstehenden Tag mit Würzburg auf alle Fälle der Gebühr nach abgefertiget werden mögen so begehren wir hiermit befehlende ihr wollet beide Amtleute zu Meinungen vnd Schleüsingen Hannßen Bosen und Eberhard Wolfen als alten Hennebergischen Diener zu euch ziehen; die Sachen mit allen Umständen wohl erwägen vnd vns eüer Bedencken schriftlich vermelden, woferne sich Würzburg mit den vorhin fürgeschlagenen Güttern noch auch mit Ottilmanshaußen vergnügen laßen, sondern andere Gütter haben wolte, welche mit wenigsten Schaden der Grafschafft zu entrathen, oder do Würzburg die Forderung so gar hoch vnd übermäßig anstellen solte woran wir auf solchen Fall den meisten Vortheil haben würden, sind darauf eures schriftlichen Bedenckens förderlich gewärtig.

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Weil auch die Hennebergischen Lehen-Leüte von der Ritterschafft zu Entpfahung ihrer Lehen erfordert worden, ihre Lehenbriefe mit zur Stelle bringen müßen, wir aber von der Zeit ein ordentlich Verzeichniß solcher Lehenleüte, vnd was ein ieder von der Grafschafft zu Lehen trägt, sowohl als die Gelegenheit vnd Anzahl der Ritter-Dienste auch die alte Notul der Lehenspflicht gerne haben wolten, so begehren wir ihr wollet daßelbige fertigen vnd vns überschicken, auch eüer Bedencken vermelden, wie es mit ihrer gewöhnlichen Lieferung vnd Auslößung zu halten seyn werde. Darneben habt ihr Abschrifften der Notul des von