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Von Gottes Gnaden Augustus Herzog zu Sachßen Churfürst vnd Burggraf zu Magdeburg.

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Räthe vnd liebe Getreüe. Wir mögen eüch gnädigster Meinung nicht verhalten, daß wir vns mit dem Hochwürdigen Fürsten vnsern lieben Freünde dem Bischoff zu Würzburg vnlängst vnter andern dahin verglichen, daß die Sachen die Meinungische Auswechselung betreffend zwischen s. L. vnd vns continniret, ufn Fall do die Vergleichung entstehen solte, die Hochgebohrne Fürsten vnsere freündliche liebe Vettern, Schwäger, Söhne, vnd Gevattern Herrn Wilhelmen zu Bayern vnd Pfalz Grafen Philips Ludewichen, uf die von beiden Theilen ihren Libden zugestellte Volmächten, als Freünde vnd erbitratorn, Krafft der Mellerstadtischen Abrede, einen Machtspruch oder billige Weißung thun, daß auch das Guth Sülzfeld, als vnzweifelich Würzburgisch Mannlehen, Würzburg abgetretten werden solte. So viel nun Sülzfeld belanget, haben wir in vorigen Weiland des Hochgebohrnen vnsers lieben Oheims Gr. Georg Ernsten von Henneberg seel. vnd eüren vnterschiedenen Berichten vnd Investuren verstanden, daß dasselbe ein vnzweifenlich Würzburgisch Mannlehen sey, so seyn wir nicht bedacht des Bischofs zu Würzburg L. an deme so dero gebühret, Einhalt zu thun, haben derowegen S. L. zugeschrieben, daß wir S. L. ermelt Guth Sülzfeld, so viel daran von alters hero Würzburgische Mannlehen gewesen, vnd weiter nicht, durch eüch abtretten vnd einräümen laßen wollen, wie ihr aus innligender Copia vnsers an S. L. ausgegangenen Schreibens zu vernehmen. Ihr werdet aber bey solcher Einräumung darauf Achtung geben, daß die Schaumburgischen ausgewechselten Stücke, sowohl als die Güter so bis dahero von andern Ämtern gen Sülzfeld gebraucht worden vnd nicht Würzburgisch Lehen seyn mit überwiesen werden. Ferner