Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/69

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vnd Stifft zu Vorteyl oder Nutz komen mogen, also in demselbin bey kreften besteen sollen, vnd vff sollichs alles vnd igliches so haben Wir auch geredt, globt vnd gesworen, gereden, geloben vnd sweren also wißentlich für vns vnd alle vnsir erbin solche obenuerleybt Verschreibung alles vnd iglichs ires Inhalts souil vns die berüret vnd berüren wirdet, ware, stet, veste vnd vnuerbrochenlich zu halten vnd zu uolzihen vns auch wider das alles vnd igliches nicht zu setzen noch zu behelfin wedir mit Gerichten geistlichen oder werntlichen an Gericht noch sunst in keyne Weyse, wie jmant das erdencken odir fürgenomin mocht, Geuerde vnd Argelist hierinen gentzlich außgeslossen; Zu Vrkunde haben Wir vnnser Innsigel wißendlich an diesen Briue thun henncken.

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Vnd von Gotes Gnaden Wir Johanns Abt zu Fulda, Margaretha geborn Herzogin zu Brunswigk vnd Lunemburg, Greffin vnd Frauwe zu Henneberg Witbe, vnd Berthold Graue vnd Herr zu Henneberg bekennen auch an diesem Briue vnd thun kund allermeniglich, das sollichs alles vnd iglichs wie obgemelt, durch vnsern liebin Vettern vnd Sone Grauen Wilhelmen obgenant angenommen, verschrieben vnd gehandelt worden, mit vnsern guten Willen, Wißen vnd Verhengniße zu gangen vnd gescheen ist, habin auch also in solliche Annemunge des Vertrages, Bezalung, Quiettirung, Widirkauf Ledigsagung der Armen vnd andirs alles vnd igliches, wie obermelt, gewilligt vnd das zugeben, Willigen darin vnd geben das also zu, Gereden vnd versprechen