Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/44

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die Statt Meiningenn sich khauffen nach khommen laßenn, wir habenn sie dann vor ganntz schöne vnnd gar außgericht, bezalt vnnd die Statt vonn Inn gelöset vngeuerde, Deß zu Vrkhundt so seindt vnnser Innsigil ann diesenn Brief gehanngen, vnnd wir Reichart vonn Maßbach Decann, vnnd das Capitul gemeinniglichenn des vorgenannten Stiffts zu Würtzburg Bekhennen auch offenntlichenn ann diesenn Briefe das dieser obgeschribenn Khauf, vnnd alle anndern Sachenn, mit vnnserm guttenn willenn vnnd Wissenn, vnnd verhenngknus zugeganngenn, vnnd geschehenn seinndt, vnnd geredenn auch für vnns, vnnd alle vnnser Nachkhommen, darwider nicht zu thun mit keinen Sachenn, Inn kein Weiß, one alle Geuerde. Zu Vrkundt vnnd mehrer Sicherheit so ist vnnsers Capituls Innsigil zu vnnsers vorgenannten Herrn vonn Würtzburgs, vnnd vnnsers Herrn des Pflegers Innsigill, auch ann diesenn Brief gehanngenn, Der gebenn ist nach Christi vnnsers Herrnn Geburt vierzehenn hundert Jar, vnnd darnach Inn denn vier vnnd dreissigsten Jarenn, am Sonntag Sannct Ciriacustag.


IV.
Bischoff Johann zu Wirzburg verpfändet den Grafen Wilhelm und Heinrich Gebrüdern von Henneberg die Stadt Meiningen samt den Dörfern Vachdorf, Leutersdorf und Queienfeld für 9000 fl. Rhein. den 18 Januar 1435.

Wir Johanns von Gots Gnaden Bischof zu Würzburg bekennen vnd thun kunt aller menniclichen