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§. XII.

In dieser Lage von Verhältnissen befand sich nun die Sache, als Graf Georg Ernst kurz darauf (den 27ten December 1583) mit Tode abging, und die Reihe der Grafen von Henneberg beschloß. Kurfürst August zu Sachsen ließ sich nun mit desto größerm Eifer angelegen seyn, die mit Wirzburg, wegen Überlassung des dahin zurückgefallenen Amtes Meiningen, angefangenen Tractaten fortzusetzen und befahl den Hennebergischen Räthen, sich diesem Geschäfte zu unterziehen.[1] In Gemäßheit der Mellerstädtischen Abrede, wurden die Pfalzgrafen Wilhelm und Philipp zu Baiern zu Schiedsrichtern ernennet, und beyde Theile traten im Julio 1584 zu Erfurt in neue Unterhandlungen. Bischoff Julius zu Wirzburg war nun zwar nicht abgeneigt dem Hause Sachsen gedachtes Amt zu überlassen, er verlangte aber dafür einen mit demselben in gleichem Wehrt stehenden Landesbezirk, in welcher Absicht er das ihm nahe gelegene Sächsische Amt Königsberg in Vorschlag brachte. Allein Sächsischer Seits hatte man zu diesem Umtausch wenig Neigung, sondern man wollte dem Stifte verschiedene einzelne an dessen Gränzen gelegene