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beträchtliche Wirzburgische Amte Meiningen, aus seinem Schuldenlabyrinth zu retten, und trat deswegen mit Bischoff Conrad in Unterhandlung. Die vortheilhafte Aussicht, die sich dem Stifte durch den Erwerb eines ihm so nah gelegenen Amtes, eröffnete, hatte unfehlbar einen merklichen Einfluß in die Beförderung dieses Handels, und schon am 5ten Nov. 1541 kam zwischen beyden Theilen wegen desselben ein Präliminarvergleich zu Stande[1], dem zu Folge Graf Wilhelm das Amt Mainberg mit allen dazu gehörigen Ortschaften und Lehenstücken, nebst seinem Antheil an dem Weinzehend zu Schweinfurt an der Mainleiten dem Stifte Wirzburg abzutreten versprach; da hingegen letzteres sich verbindlich machte, dem Grafen nicht nur


    [14] 14ten Jahrhunderts den Dynasten von Gründlach, welche es schon damahls als ein Reichslehen inne hatten. Von diesen erkaufte es (1303) der Brandenburgische Stadthalter zu Koburg, Graf Walter von Barby (Hofmann annal. Bamberg. p. 184.) der es aber nach wenig Jahren (1306) an Graf Berthold VII. (X) von Henneberg um 2000 Mark Goldes käuflich abtrat. (Hofmann l. c. p. 185.) Seitdem blieb dieses Schloß mit dem dazu geschlagenen Dörferdistrict in der Eigenschaft eines Reichslehens bey der Grafschaft Henneberg bis in das Jahr 1542, wo es an Wirzburg abgetreten wurde.

  1. Beylage Num. VI.