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respect. bestelten General-Feld Zeugmeistern und des Heyl. Röm. Reichs General Feld Marschall Lieutenant in crafft Seiner Fürstl. Durchl. mir zugestelten und ferner überreichten schriftlichen Vollmacht, dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Iohann Philippen, Bischofen zu Würtzburg und Hertzogen zu Francken, daß Seine Fürstl. Durchl. von wegen Schloß, Statt und Ambt Meiningen sambt derselben Ein und Zugehörungen, welche Seine Fürstl. Durchl. von dem löbl. Stifft Würtzburg zu Mannlehen, desgleichen Juxheimb und Hutsberg als Söhn- und Töchter Lehen, jezo durch mich empfahen laßen, Seiner Hochfürstl. Gnaden und Dero Stifft als ungezweifflichen Lehen Herrn, angeregter Stuckh wegen getreu und hold seyn, auch mehr berührte Lehen, so offt solche künfftig zum Fall kommen werden, geburliche Folg thuen, und sich sonsten, wie einem Lehenmann gegen seinen Lehenherrn von Rechts und Gewonheit wegen zugestehet, aignet und gebühret, verhalten wolle, getreulich und ohne Gefährde.

Johann Lorentz Adelmann Dr. Canzlar.


Adolph Ernst von Diemar.