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erneuert und mit dem Wirzburgischen Schlosse Landwehr vermehret wurde.[1] Die Verleihungen von dergleichen Burggütern, gegen gewisse Geldvorschüsse, waren im mittlern Alter sehr gewöhnlich,[2] und der Schuldner hatte dabey den Vortheil, an seinem Glaubiger zugleich einen Vasallen zu gewinnen, welcher sich noch über dem verbindlich machen mußte, auf den Fall, wenn das Burggut, durch Bezahlung der Hauptschuld, wieder abgelöset werden sollte, dem Lehenherrn dafür andere in gleichem Werth stehende Güter lehenbar zu machen.[3]


§. VII.

Seit dem Jahr 1380 findet sich von den Hennebergischen Burglehen zu Meiningen keine weitere Nachricht; aber im Jahr 1434 eröffnete sich diesem gräflichen Hause eine neue Gelegenheit, den Besitz des ganzen Amtes ohne Lehnsverbindung, durch Pfandschaft, zu erwerben. Die zerrüttete Ökonomie des Stifts Wirzburg kam den Grafen von Henneberg


  1. Beylage Num. II
  2. Man sehe die Beyspiele Schannats Fuldaischen Lehnhoff S. 17. und die ad Margin. angemerkte Urkunden.
  3. Dieß erhellet aus der Beylage Num. II. und aus mehrern im Schannat l. c. befindlichen Urkunden.