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in sich enthält, so wird doch wöchentlich 7 fl. Rhein. in die Armen-Casse gesammelt, und da es wenig oder gar keine Hausarmen zu erhalten hat, so können Handwerkspursche und andere Arme hinlänglich bedacht und weiters befördert werden, ohne daß einer Ursache hätte einem Einwohner beschwerlich zu werden.

 Diese vorläufige Nachricht wegen der zu Weissenstadt zu errichtenden Armen-Casse ist folgenden Inhalts:


1.

 Da das Kreis-Ausschreiben vom 24 März dieses Jahres ausdrücklich dahin gehet, daß jeder Ort künftig seine Armen ernähren und dahero alles fernere Betteln unterbleiben soll, so ist vornemlich zur Erreichung dieses Entzwecks die Errichtung einer Armen-Casse nöthig, aus welcher nicht allein die hiesigen Hausarmen, sondern auch fremde dürftige Personen besonders Handwerks-Pursche, in so weit das ersagte Kreis-Ausschreiben deren Unterstützung verbietet, ein Allmosen erhalten.


2.

 Damit aber zur Unterhaltung der hiesigen Hausarmen und der dürftigen Reisenden die zu sammelnden Gelder hinreichend seyn mögen, so ist der Beytrag auf folgende Weise festgesetzet worden, nämlich:

 – 2 kr. ein wohlhabender Bürger, und