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zu werden. So war es sonst auch in Hof, Münchberg, Gefres, Bernek und vielleicht auch in mehrern kleinen Orten des Fürstenthums Baireut; nur Weissenstadt hatte dieses besondere, daß der Armenvogt, welcher ausser freyer Wohnung und etlichen Klaftern Holz keinen Lohn bekam, selbst die Erlaubniß hatte die Woche hindurch zweymahl vor jedem Hause zu betteln, doch mit dem Beding, daß er jedesmahl 2 Groschen dem Amts-Burgermeister abgeben mußte, unter dem Vorwand, daß damit die Staatsbettler abgefertigt werden sollten. Diesen lächerlichen Übelstand sahen zwar viele, sonderlich der Beamte ein, konnte aber nie durchdringen ihn abzuschaffen, weil er beym Rath zu vielen Widerspruch fand und man nichts neues wollte einführen lassen. Nur erst im abgewichenen Jahre gelang es ihm, als das Kreisausschreiben des hochlöblichen Fränkischen Kreises in besserer Einrichtung des Armenwesens Ernst zeigte und schon in den meisten Orten der 6 Ämter, sonderlich der Hauptstadt Wunsiedel, gute Anstalten getroffen waren. Diese erbat er sich schriftlich, und nachdem er sie erhalten hatte, so wurden sie von ihm auf dem Rathhause Burgermeistern und Rath samt den Gemeinvorstehern