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Münzwährung. Art. 8. Die Zntarirüng und Abrechnung erfolgt in der banden- münze derjenigen Postbehörde, welche das Porto einzieht. ueder die ^krt der Saldirung tritt zwischen den betheiligten Verwaltungen besondere Ver^ ständigung ein.

Abrechnung.

Art. 9. Diejenige Postverwaltung , an welche die Postsendungen unmittelbar, das heißt, ohne Berührung einer dritten Vereinspostansialt übergeben, und von welcher sie in eben der Weise empfangen werden, übernimmt auf Verlangen die Abrechnung und Ansglerchung mit den weiter liegenden dentschen Postverwaltungen.

Die Rednktion des^ angerechneten Porto für transiurende Eorrespou- de.r^ ssndet nach dem wirklichen Werthe des zngerechneten Betrages statt. Die Festsetzung des Rednktionsverhältnisses bleibt besonderer Verständig- ung vorbehalten.

I. .^rte^eree^r.

a. Jutermationale Vereins - Correspondenz. Gemeinschastliches Porto. Art. 10. Die sämmtlichen, nach Artikel 1 zu dem dentsch-öster- reichischen Postverein gehörigen Staatsgebiete sollen bezüglich der Brief- post für die internationale Vereinseorrespondenz und Zei- tn^tgsspedition Ein ungetheiltes Postgebiet darstellen.

Jn Folge dessen soll diese Eorrespondenz .e. ohne Rücksicht aus die Territorialgrenzen einzig mit den verabredeten gemeinschaftlichen Porto- taren belegt werden.

Bezng des Portos. Art. 11. Das Porto, welches nach diesen Taren ssch ergibt, yat jede Postverwaltung für alle Briese zu bezieheu, welche von ihren Post- anstauen abgehandelt werden, es mögen diese Briese sraukirt sein oder nicht.

Hiuwegsalleu des Trausitportos. Art. 12. Die Erhebung eiues besouderu Trausitportos von den Eorrespoudenten hört aus für sämmtliche nur innerhalb des Vereins- gebiets sich bewegende Eorrespondenz.

Transitgebühr. Art. 13. Znr Regnlirung des Veznges der Transitgebühren der einzelnen Postverwaltungen treten solgende Vestimmungen ein:

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 513. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/957&oldid=- (Version vom 31.7.2018)