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1^. 6. Ueber die Güter hr der Transit-Niederlage werden besondere Niederlage-Register eiugeführt.

7. Nachdem über die eingegangenen und für die Transit-Nieder- tage bestimmten Güter gemäß ^. 17 und 18 der Vereiubarung wegen Behandlung des Güter -Trausportes und der Waareu - Absertigung aus dem Rheiue ..e. dem Hauptamte Speeial-Deklaratioueu übergeben wordeu sind, und demuächst die Ausladung und Verwiegung dieser Güter stattge- simdeu hat, werden letztere, biuueu der durch die Hafen-Ordnung bestimm- teu Frist, aus den Gruud der Special -Deklaratiou in die Niederlage gebracht und in dem besoudern Niederlage-Register eiugetragen.

1^. 8. Ju der Trausit-Niederlage ist jede Vehaudlung und Umpackung der Waareu gestattet. Sollteu durch die Vehaudlung oder Umpackung die Zahl^ d^s Gewicht oder die Zeicheu der Eolli veräudert werden, so muß eine schristliche Anmeldung ersolgen und darnach das Ersorder- liche im Niederlage-Register angemerkt werden.

1^. 9. Ans der Transit-Niederlage dürsen nur Verseudungen uach dem Auslaude oder uach einer Niederlage für uuwiderrnsiiches Transitgut m eiuem auderu Freihaseu-Orte stausindeu.

^. 10. Soll eine solche Verhaudlung (^. 9) bewirkt werden, so hat der Waareu -Disponent eine Abmeldung uach dem dasür vorgeschrie- beuen Muster zu übergeben

Ans den Gruud dieser Abmeldung werden die Waaren, in der Regel aus augemeine Revisiou, uach Vergleiche der Eolli mit der Abmeldung

bestimmten Voraussetzungen vorliegt, oder die allgemeine Revision zur rich- tigen Erhebung des Durchsuhrzolles für den augegebeueu Eurs hiureichend erscheiut.

Nach bewirkter Revision und Bescheinige des Verschlnßes aus der Abmeldung, mnß der Dnrchgangszoll erlegt werden.

^. 44. Jn der Regel mnß von den in der Niederlage besinnlichen Waaren-Eolli unter dem Gewichte eiues Zeutuers weuigsteus ein gauzes Eollo und aus eiuem mehr wiegeudeu EolIo in der Regel weuigsteus Ein Zeutuer zur Verseudung uach eiuem auderu Orte mit Niederlagerecht oder uach dem Auslaude augemeldet werden.

Nur wauu der Rest eiues zur Verseudung bestimmten augebrocheueu Eollo weuiger als Elueu Zeutuer betragen sollte, kann auch dieser geriugere Vetrag in einer Post verseudet werden.

^. 46. Wer es uuteruimmt, unverzollte Waareu ohne vorhergegaugene vorschristsmäßige Abmeldung aus der Niederlage zu eutserueu, wird wegen Zolldesraudatiou znr untersnchung und Bestrasung gezogen.

^. 47. Fälle der Zuwiderhaudlung gegen die soustigen, in diesem Regu^ lativ euthalteueu Vorschristeu oder der uuterlasseueu Besolgung derselbeu werden mit den, in dem Zollstrasgesetze vorgesehenen Ordnungs-Strafeu geahndet.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 455. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/899&oldid=- (Version vom 31.7.2018)