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abzustelleu und nenere Erleichterungen für den Handel und die Schiffsahrt zu berathen, die Anträge der Eommission unterliegen der Genehmigung der betreffenden Regierungen.

. Art. 14. Sollte ein Schiff oder dessen Mannschast verunglücken, so sind die Ortsobrigleiten verpachtet, dasür zu sorgen, daß die ersorderuchen Rettungs- und Sicherungsansialten so schnell wie möglich getroffeu werden.

Zn diesem Ende werden die Lokalbehörden mit den nöthigen allge- meinen Jnstrnetionen versehen und die bereits bestechenden Verordnungen erneuert werden.

Sollte irgendwo an den genannten Strömen und Flüßen ein Strand- recht ansgeübt werden, so wird solches für immer aufgehoben.

Art. 15. Unter den Nebenstüßen der Donan sind im gegenwärtigen Vertrage sowohl die natürlichen als die^ künstlichen Wasserstrassen zn^ ver- stehen, welche - sei es nnmiuelbar oder miuelbar - in diesen Strom ober einen seiner Nebenstüße gelangen. Ebenso ist im gegenwärtigen Ver- trage nnter Schifffahrt auch die Floßfahrt begriffen.

Art. 16. Die königlich würuembergische Regierung wird alsbald nach Answechselnug der Ratificationen zu dem Beitritte .mm gegenwärtigen Vertrage eingeladen werden.

^ Art. 17. Der gegenwärtige Vertrag soll alsbald von jeder Seite znr allerhöchsten Ratlsteation vorgelegt und die Answechselung der Rati- fieations-Urknnden längstens innerhalb vier Wochen vom heutigen .Tage an zu Wien vollzogen werden.

So geschehen zu Wien am zweiten Dezember des Jahres Eintansend acht hnndert sünszig und eins.

(L. S.^, gez. Gral von Lerchenseld. (L. S.) gez. F. Schwarzenberg, Feldmarschalllientenant. (L. S.) gez. A. Banmgartner. Die Answechslung der Ratisieatious-Urkuuden hat am 14. Mai 1852

^ . stattgesnnden. Pnblieirt mit Staats-Ministerial-Bekanntmachung vom 22. Jnni 1852. Reg.-Blatt s. d. Königreich Bayern d. J. 1852. Nr. 34. S. 71^73^.

2. Bekanntmachung des KgL Staatsministerinms des KgL Banfes und des Aenßeren vom 8. Oetober 1855e

bezüglich des unterm 5. Juui 1855 erfolgteu Beitritts der Königl. Württembergischeu Regierung zu dem am 2. Dezember 1851 (Reg.^Blau Nr.^34. S. 716-730.) zwischen Bayern und Oesterreich abgeschlossenen Vertrage die Regnlirung der Schiffsahrts^ Verhältnisse aus der Donan und ihren Nebensliisseu.

^ Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1855. Nr. .^7. S^ 1085^

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 370. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/814&oldid=- (Version vom 31.7.2018)