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Uebernahme der in diesem Vertrage bezeichueteu Leisiungen alleu denjenl^ gen Jntereffen und Rechteu der sreieu Schifffahrt auf dem Rheine genügt, welche auf den bezüglichen völkerrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder durch Auwendung des Art. 67 der Rheinschiffsahrts -Eonvention vom 31. März 1831 aus den Eölner Brückenban begründet werden.können - sie erklären Jhrerseits, bei späteren sesten Ueberbrückungen des Rheins aus ihren Gebieten darüber wachen zu wolleu, daß das Jutereffe der freien Schiffsahrt und Flößerei in einer den Verträge und Bedürfnissen entsprechenden Weife gewahrt werde.

Art. vTL Gegenwärtige Uebereinknnft sou nach erfolgter landes- herrlicher Genehmignug durch ministerielle Urknnden ratisieirt werden und dadurch die Krast und Wirkung eines Staatsvertrages erhalten. Die von jedem Userstaate in einem Exemplar ansznfertigenden Rausieations^ Urkuudeu sollen am 11. Juui l. Js. in das Archiv der Eenrral^Enmmif- sson niedergelegt werden. Mainz am 7. Mai 1858.

^L. S.^, Für Badeu: v. Uria.

" Bayeru: v. Kleiuschrod.

" Frankreich: Gvepp.

" Hessen: Schmitt.

" Nassan: von Zwierlein.

" Niederlande: Travers.

" Prenßen: Mntzerath. Reg.-Blau f. d. Königr. Bayern f. d. Jahr t858. Nr. 31. S. .^09 91^.

.^ahoag

ad Art. 48 der Rheiuschifffahrts-Akte vom 31. März 1831.

^. a. Königlich Auerhöchste Verordnung vom 3. Januar 1845, das Kleinschifferwesen auf dem Rheine betreffend.

Wir Ludwig,

von Gottes Guadeu Köuig von Bayeru .e. .e.,

Wir sinden Uns mit Rücksicht aus den Arte 46 der Rheiuschiffsahrts- Akte vom 31. März 1831 bewogen, bezüglich der Ansübung der Klein-

schifffahrt auf dem Rhein, auf so lange Wir nicht anders verfüge, zu verordue, was folgt:

Art. I. Die gewerbliche Befuguiffe der Kleinschisssahrt aus dem Rheiu umsasseu:

1) das Uebersetzeu von Personen, Pserde und Wage, von Gepäcke und auderu Gegeustäudeu von eiuem User aus das gegeuüberliegeude

und was soust zum gemeiue Verkehre der beideu User gehö^

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 339. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/783&oldid=- (Version vom 31.7.2018)