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abzuschließen, haben zu diesem Behufe mit Vollmachten versehen, und zwar:

Seine Majestät der König von Bayern: Den Herrn Carl August von Oberkamp, Ritter Allerhöchst Ihres Ordens der bayerische Krone, Großkreuz des großherzoglich badischen Zähringer-Löwen-Ordens, Commandeur des großherzoglich hessischen Ordens Philipp des Großmüthigen, Ritter des kaiserlich königlich österreichischen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse, Allerhöchst Ihren bevollmächtigten Gesandten zur hohen deutschen Bundesversammlung und außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem kurhessischen, großherzoglich hessischen und herzoglich nassauischen Hofe, und

Seine Majestät der König der Belgier: Den Herrn Camillus Grafen von Briey, Baron de Landres, Offizier Allerhöchst Ihres Leopold-Ordens, Großkreuz des königlich bayerischen St. Michael-Ordens, der königlich französischen Ehrenlegion, des königl. spanischen Ordens Carls III., des königlich niederländischen Löwen-Ordens, des königl. griechischen Erlöser-Ordens, des großherzoglich hessischen Ludewigs-Ordens und des persischen Sonnen- und Löwen-Ordens I. Klasse, Mitglied des Senates, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem durchlauchtigsten deutschen Bunde, an dem königlich württembergischen, dem großherzoglich badischen, dem kurhessischen und großherzoglich hessischen und herzoglich nassauischen Hofe, so wie bei der freien Stadt Frankfurt;

welche Kraft der Special-Vollmachten, mit welchen sie betrait worden, über folgende Artikel übereingekommen sind:

Artikel 1. Die Regierungen Seiner Majestät des Königs von Bayern und Seiner Majestät des Königs der Belgier verpflichten sich, Individuen, welche sich von Belgien nach Bayern und von Bayern nach Belgien geflüchtet haben, und welche wegen eines der hier nachstehend aufgezählten Verbrechen und Vergehen, als:

1) Meuchelmord, Vergiftung. Vatermord, Kindermord, Mord, Nothzucht,

2) Brandstiftung,

3) Schriftenfälschung, mit Inbegriff der Nachahmung von Bank-Billets und öffentlichen Creditpapieren.

4) falsche Münze,

5) falsches Zeugniß,

6) Diebstahl, Prellerei, Erpressung, von öffentlichen Verwahrern verübte Entwendung,

7) betrüglicher Bankerott,

von den zuständigen Gerichten waren in Anklagestand versetzt oder verurtheilt worden, jedoch mit Ausnahme ihrer eigenen Staat-Angehörigen,

sich gegenseitig auszuliefern.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/75&oldid=- (Version vom 21.7.2016)