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^ uber die Abänderung des Art. 90 der Eondention vom 31. März 1831 rnit den Eommissarien der andern Rheinnserstaaten unter dem 12. Sep^ tember vorigen Jahres unterzeichnet hat und wodurch nachstehender XIV. Snpplementar-Artikel znr erwähnten Eonvention in Vorschlag gebracht wordeu ist:

Der Arukel 90 der Eouveutiou vom 31. März 1831 wird aufge.^ hobeu und dnrch folgende Bestimmung ersetzt:

"Von jedem Rheinnserstaate wird jährlich ein Bevollmächtigter znr ^ Eentral-Eommissiou abgeordnet."

"Diese Bevollmächtigten vereinigen sich regelmäßig jedes Jahr am ersten September zu Maiuz und müssen ihre Geschäste innerhalb eines Monats beendigen^ sind dieser Geschäfte zu viel, als daß sie in einem Monat beendigt werden könnten, so haben sie über die Anberanmung einer anßerordentlichen Sitzung nach Vorschrist des Artikels 94 zu beschließen" so genehmigen und ratisieiren Wir nnnmehr vorstehenden Snpplementar- Artikel zum Rheinschiffsahrts- Vertrage vom 31. März 1831 und ver- sprechen denselben in Ersnuung zu bringen und beobachten zu lassen.

Deffen znr Urknnde haben Wir gegenwärtige Ratisieation mit Unserer Unterschrist und Beidrnckung Unseres Königl. Jnsiegels anssertigen laffen.

So geschehen und gegeben in Unserem Schloße zu Berchtesgaden am 3. September 1841.

Lndwig.

26. Königlich Auerhöchste Ratisteations- Urknnde über den XV. Snpplementar-Artikel znr Rheinschifffahrts- Convention.

Wir Ludwig.

von Gottes Gnaden König von Bayern .e. .e., nrkuuden und bekennen hierdnrch: Nachdem Wir von dem Protokolle Einsicht genommen haben, welches

Unser Bevollmächtigter bei der Rheinschiffsahrts -Eentral -Eommission,

geheimer Rath von Nan, Ritter .e.

über die Abänderung des Artikels 62 der Eonvention vom 3l. März

1831 mit den Eommissarien der andern Rheinnserstaaten nnter dem 12.

September vorigen Jahres nnterzeichnet hat, und wodnrch nachstehender

XV. Snpplementar-Artikel zur erwähuten Eonvention in Vorschlag ge-

bracht worden ist:

"Die Eentral-Eommission ist ermächtigt, die Ansnahmen von dem Oberlaft- Verbote, je nach dem Bedürsnisse des Handels und der Schiffsahrt, zu vermehren oder zu vermindern und die Bedingungen

dasür sestznsetzen und zu modisieiren."

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 275. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/719&oldid=- (Version vom 31.7.2018)