Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/717

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


887

"nur der geringste Satz der dariu vorgeseheueu Geldbuße erkannt und "auch dieser nach Umständen aus l0 Francs ermäßigt werden kann."

^rowk.Okl Nr. ^vui dO.n 23. Jnli t839.

XlIl. Supplemeutar-Artikel. "Schiffer, deren Fahrzeuge leichter geheu, als die Linie, dnrch welche "vou der competenten Behörde die größte znlässige Einsenkung der- "selben bezeichnet worden ist. versallen in die dnrch die Gesetze des "Staates, in dessen Gebiet die Uebertretung entdeckt worden, gegen "Ueberladung der Schiffe verhängten Strasen."

"Es bleibt aber jeder Regierung nnbenommen, den Art. 64. der "Rheinschiffsahrts- Ordnung für anwendbar zu erklären, jedoch mit "der Maßgabe, daß die darin sestgesetzte Geldbnße nach Umständen "bis aus 20 Francs ermäßigt werden kann." "Zngleich sind solche Schiffer anznhalten, in dem ersten Hasen die . "Ladung bis znr erlanbten Einsenkung zu vermindern."

"Die Eommissarien wollen dahin trachten und sich gegenseitig "Nachricht geben, daß die Hinterlegung der Ratisicationen in das "Archiv der Eentral - Eommission am 1. November d. J. bewirkt "werden und in Folge davon der Vollzng (insosern derselbe schon "srüher staugesnnden) mit dem 1. Jannar 1840 eintreten könne."

gez. von Kellner. von Nan. Engelhardt. Verdier. von Zwierlein. Rnhr. Westphal, Präsident.

Nachdem von vorstehenden Snpplementar-Artikeln der X., die Schiffs- Aichung betreffend, von Uns bereits mittelst gesonderter Urknnde vom 6. November ^1838 angenommen und ratisieirt worden ist, so genehmigen und ratissciren Wir nnnmehr die Snpplementar-Artikel XL, XII. und XIII. zum Rheinschiffsabrts- Vertrage vom 31. März 1831, so wie solche in vorstehendem Protokolle enthalten sind , und versprechen dieselben in Er- füllung zu bringen und beobachten zu laffen.

Dessen zu Urknud habeu Wir gegenwäruge Ratisieation mit Unserer Unterschrist und Beidrückung Unseres Königl. Jnsiegels anfertigen laffen.

So geschehen und gegeben in Unserer Hanpt- und Residenzstadt München den 30. März 1840.

Lndloig.

Ans Königlich Allerhöchsten Besehl.

Der geheime Secretär: G e s s e l e. Bekannt gemacht mit Ministerial-Verordnung vom 5. Mai ^1841.

Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f d. J. 1841. Nr. 17. S. 321-334.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 273. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/717&oldid=- (Version vom 31.7.2018)