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2) Ausgenommen von dieser Rückvergütung ssud jedoch diejeuigen Gegeustäude, welche als ganz zollstei in der ersieu Abtheilung des Vereinszolltariss begriffen sind. Das königliche Hanptzollamt hat ssch hienach zu achten, und dem Handels- und Fabrikstande seines Bezirkes hievon Miuheilung zu machen. München den 3. Mai 1843.

Königliche General-Zoll-Administration. An die königlichen Hanptzollämter also ergangen. Nr. 5184.

Rheinzollrückvergütung betressend.

Jm Namen Seiuer Majestät des Königs.

Man hat auf der vorjährige Geueraleonferenz in Zollvereinsange- legenheiten beschlossen, den Artikel Pech in die Abtheilung 8. des Ver- zeichnisses der Waaren, bei welchen die Nacherhebung des prenßischen Rheinzolles zu Eoblenz in Anwendung kömmt, (Generale vom 29. Jannar 1842 Nr. 1148.) ansznnehmen, wonach also für diesen Artikel eine Rück- vergütung des gedachten Rheinzolles nicht weiter stausindet.

Dieß wird in Folge höchsten Anstrags den Aemtern znr Nachachtung und znr Verständigung der betheiligten Gewerbtreibenden eröffnet.

München den 27. Mai 1846.

Königliche General-Zoll-Administration. An die königlichen Hanptzollämter also ergangen. Nr. ^o7.^.

Die Rüchvergütung der prenßischen Rheinzöue von rheinauf- wärts über Cobleuz hiuaus verführte Baumwouenzwirn betr.

Jm Namen Seiuer Majestät des Köuigs.

Dem köuiglicheu Hanptzollamte wird aus Grnnd ersolgten höchsten Reseriptes des köuiglicheu Staatsmiuisteriums des Handels und der öffent^ licheu Arbeiten vom 2. d. Mts. Nr. 1211. eröffnet, daß, nachdem der Artikel Baumwolleugaru in der Abtheilung .8. des Verzeichnisses jener Waaren, bei welchem die Nacherhebung des prenßischen Rheinzolles zu Eoblenz in Auweudung kommt, angenommen ist, auch die Rückvergütung des gedachte Rheinzolles von dem über Eoblenz hinans versührten ge- zwirn teu Banmwollengarn nicht stattsinde.

München den 9. Febear 1851.

Königliche General-Zoll-Administration.

An die königlichen Hanptzollämter also ergangen. Nr. 1712.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/701&oldid=- (Version vom 31.7.2018)