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^2.. Die Nacherhebung, beziehnugsweise Rückvergntung des prenßischen Rheinzoues betreffend..

Jm Namen Setner Majestät des Königs.

Aus den Grund höchsten Finanzministerial-Reseripts vom 28. v. M^ Nr. 4056. wird bezüglich der bei der sünsten General-Eonserenz in Zou- vereinsangelegenheiten stattgesnndenen und von den betreffende Regierung gen uuumehr ratisizirteu Vereiubarung wegen Nacherhebung des preußische Rheiuzolles von de im sreie Verkehr stromauswärts über Eobleuz au^. gesührten Waareu und wegen Rückvergütung dieses Celles für gennffe Artikel dem köuiglicheu Hauptzollamte Folgeudes eröffuet:

I. Das der dießseitigen Ausschreibe vom 29. Jänner v. Js. Nr. 1148. beigesügte Verzeichniß Lit. A. nämlich der nubediugt außerdeutsche Erzeugnisse ist mit den Artikeln :

Eoensnüffe und Eoeusuußöl und das Verzeichniß Lit. D. uämlich der Erzeuguisse, die als außerdeutsch behaudelt werden, soserue deren iuläudischer Urspeug nicht uachgewieseu wird, mit den Artikelu:

rohes Vlei, Roheiseu, rohes Kupfer, Harze, Hörner, Krapp, Sail-

peter, Terpentin und Terpeutiuöl, Theern seruer vorläusig und versuchsweise, sohiu widerrustich mit den Arukelu:

geschmiedetes Eise aller Art, Stahl und Vlech vervollständiget werden.

Dagegen snllen uns dem Verzeichuisse Lit^ D^ die Artikel:

Arrak, Rum, Frauzbrauutweiu und Wein, jedoch gleichsalls nur vorläusig und versuchsweise, hiuweg, und es bleibe demuach die Artikel zur Zeit von der Nacberhebung des prenßischen Ryeiu- zolles in eoblenz auch dann srei, wenn deren iuläudischer Ursprung bei der Verseudung im freien Verkehr nicht nachgewiesen wird.

II. Von den nachstehend bezeichnete, der Nacherhebung des prenßischen Rheinzolles in Eoblenz nnterliegenden Artikeln dars der erweislich bezahlte Rheinzoll rückvergütet werden, nämlich von roher Banmwolle an Vanm- wollspinnereien, rohen Tabaksblättern und Stengeln an Tabakssabrikeu,

^ ^ Sch-veselsäure^Fabrikeu^ Baumöl, l

Palmöl, an Seisen- und Liebter-Fabriken, Eoensnnßöl 1^

rohem Blei an Bleiweiß- und Bleizncker-Fabriken, Thran, ^

Knoppern ^

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 255. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/699&oldid=- (Version vom 31.7.2018)