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1. Dezember 1834 uuterzeichnet hat und welches von Wort zu Wort also lautet:

Protokoll

der Eeutral-Rheinschifffahrts-Eommisston 1834. November-Session.

Nro. XX.

Jn Gegenwart der nachstehend benannten Herrn Bevollmächtigten. Für Baden des Herrn von Dusch Präsident. " Bayern des Herrn von Nau. ^ " Frankreich des Herrn Engelhardt. " Helsen des Herrn Verdier. " Naffau des Herru von Rößler. " Niederlande des Herrn Ruhr. " Prenßen des Herru von Schütz. Mainz den 1. Dezember 1834.

^. 1. Jn Auweudung der Bestimmungen der Eonelnsion in ^. 2 des Protokolls Nr. XXX der jüngsten Jnli^Session sind die Bevollmäch- tigten mit allgemeinem Einverständniß zur Durchsicht und Znsammenstellung der in den gegeuwärtigen und vorhergehenden Sessionen genommenen Beschlüße der Eentral-Eommission geschritten, welche in die Kathegorie derjenigen gehören, wovon in erwähntem Protokolle die Rede ist, um dieselben in der Form von ergänzenden Artikeln der Sanktion der respec- tiven Souveräne zu uuterlegen, da auch die Beschlüße der vorhergehenden Sessionen, wenn gleich fast überall in Vollzng getreten, der nachträglichen Regnlarisation in dieser anthentischen Form bedürsen, um bei den Zoll- gerichteu legale Geltung zu haben, welche, da sie aus den Tert der Rhein- Eonvenuon beeidet sind, Beschlüße, welche diesen Tert abändern, nur iusoserue berücksichtigen können, als dieselben den nämlichen Grad von Anthenzität und Pnblizität, wie jene Eonvention selbst, erhalten haben.

Die Bevollmächtigten sind serner übereingekommen, für die gegen- wärtige Arbeit, sowie für künstige derselben Art, die Form der gerböhn- lichen Sitzungs- Protokolle und der dnrch den zeitlichen Präsidenten unter- zeichneten autheutischen Anssertigung beibehalten.^

Folgt der Tert der den Traetat vom 31. Mai 1832 modisikirenden Beschlüße:

Snpplementar-Artikel L Modisteirter Beschluß des Protokolls Nr. 27 der Juli-Session von

1832 als Zusatz-.^ zu dem Art. 61 des Traktats:

"Auf dem Oberrhein jedoch können die Schiffer sortfahren, wie bis- her mit Anhängen zu fahren. Die Eentral-Eommission wird näher untersnchen, ob und wie serne dieselbe Toleranz auch aus anderen

Rheinstrecken znläßig sei."

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/685&oldid=- (Version vom 31.7.2018)