Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/6

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


In andern außerdeutschen, ja selbst außereuropäischen Staaten waren bereits Sammlungen der Staats-Verträge veranstaltet und durch den Druck veröffentlicht worden, als endlich in Deutschland im Jahre 1845 Herr Regierungsrath v. Kamptz, jedoch nur in einer ganz particularen Richtung durch Herausgabe seiner Handels- und Schifffahrts-Verträge des Zollvereins den Weg anbahnte, denn die beiden, diesem vorangegangenen Werke:

1. M. v. Aretin. Chronologisches Verzeichniß der bayerischen Staats-Verträge von 1503-1809. Passau. Winkler. 1839.
2. S. S. Oechsele. Verzeichniß der von Württemberg mit auswärtigen Staaten abgeschlossenen Verträge von 1800-1840. Stuttgart und Tübingen. v. Cotta. 1841.

können, wenn gleich sie als Wegweiser für den historischen Forscher von sehr werthvollem Interesse sind, in der hier in Anregung gebrachten Richtung, ihrer blos repertorischen Form wegen, in keinen Anschlag gebracht werden.

Herrn v. Kamptz folgte hierauf im Jahre 1852 Herr Regierungsrath v. Rohrscheidt mit der Herausgabe einer Sammlung der Staats-Verträge des Königreichs Preußen in einem Bande und diesem hiernächst in den Jahren 1855 bis 1859 Herr Dr. Neumann, Professor des Staatsrechts an der Universität zu Wien, mit einer gleichen Sammlung der Staats-Verträge des Kaiserreichs Österreich bis jetzt in fünf Bänden.

Beide Werke genossen, wie z. B. Professor Neumann in der Vorrede zum ersten Bande seiner Sammlung sehr rühmend und dankbar anerkennt, vor ihrer Herausgabe, resp. bei ihrer Bearbeitung nicht nur der thätigsten Unterstützung der höchsten Staatsbehörden durch direkte Mittheilungen aus den Registraturen und Archiven, sondern es wurde den beiden Herrn Verfassern auch nach ihrem Erscheinen die lobendste und zugleich lohnendste Anerkennung höchsten und allerhöchsten Ortes zu Theil, da die Wichtigkeit eines solchen Unternehmens nicht verkannt wurde, vielmehr man dieselbe gebührend zu würdigen wußte.

Außer jenen zwei repertorischen Werken des v. Aretin und Oechsele erschienen noch zwei derartige, nämlich:

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/6&oldid=- (Version vom 7.1.2019)