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Bei jedem Eapitel werden die Erzbischöfe und Bischöfe nach V^re schrift des heiligen Eoneiliums von Trient aus den Eanonikern einen ak^ Theologen, und einen Zweiten als Pönitentiar anssteuen.
Alle Dignitarien und Eanoniker werden nebst dem Ehordienste den Erzbischöfen und Bischösen in Perwaltung ihrer Diözese als Räthe dienen. Doch soll es den Erzbischösen und Bischöfen frei stehen, deren Verwerte dung zu den einzelnen besonderen Verrichtungen und Geschäften ihres Amtes nach Gutbefinden zu bestimmeu. Ebenso werden sie auch den Vikarien ihre Amtsverrichtungen anweisen.
Seine königliche Majestät werden übrigens denjenigen, welche die Stelle eines General-Viears bekleiden, jährlich 500 st., jenen aber, welchen das Amt eines bischöflichen Seeretärs übertragen ist, 200^fl. answersen.
Art. .IV. Die Einkünste zum Unterhalte der Erzbischöse und Bischöse werden aus Güter und ständige Fonds gegründet werden, welche der sreien Verwaltung der Erzbischöse und Bischöse übergeben werden.
Jn gleicher Art werden auch die erzbischösiichen und bischöflichen Eapitel, und die bei denselben angestellten Vikare oder Präbendirten ihre Ansstattung mit dem Rechte der Selbstverwaltung erhalten.
Der Betrag der jährlichen Einkünste, auch AbZng der Lasten, wird folgender sein:
Diözese München.
Für Für
Für
Für Für Für Für
den Erzbischos . den Probst
den Dechant .... jeden der sünf älteren Eanoniker . jeden der fünf jüngeren Eanoniker jeden der drei älteren Vikare jeden der drei jüngeren Vikare
20,000 st. 4,000 st. 4,000 st. 2,000 st. 1,600 st.
800 st.
600 st.
DiöZefe Bamberg.
Für Für Für Für Für Für Für
den Erzbischos . . . . den Probst
den Dechant ..... jeden der süns älteren Eanoniker . jeden der süns jüngeren Eanoniker jeden der drei älteren Vikare jeden ver drei jüngeren Vikare
Diözesen Angsbnrg, Regensbnrg den Bischof
den Probsi ..... den Dechant ..... jeden der vier älteren Eanoniker .
15,000 st. 3,500 st. 3,500 st. 1,800 fl. 1,400 st . 800 fl. 600 fl^
g und Würzbnrg.
Für Für Für Für
10,000 st. 3^000 st. 3,000 fl. 1,600 st.
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Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/529&oldid=- (Version vom 31.7.2018)