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Angelegenheiten des deutschen Bundes.


1.0 Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815.


Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bayern.


     Haben von dem durch Unsern und die übrigen Bevollmächtigten der souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands in Gemäßheit des VI. Artikels des Pariser-Friedens vom 30. Mai 1814 auf dem Congresse in Wien verhandelten und am 8. Jnni 1815 allda abgeschlossenen und unterzeichneten Bundesvertrage Einsicht genommen, welcher wörtlich lautet, wie folgt:

Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren
Dreieinigkeit!

     Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, den gemeinsamen Wunsch hegend, den VI. Artikel des Pariser-Friedens vom 30. Mai 1814 in Erfüllung zu setzen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behufe Ihre Gesandten und Abgeordneten am Congresse zu Wien mit Vollmacht versehen, nämlich:
     Seine kais. königl. apostol. Majestät den Herrn Clemens Wenzeslaus Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen, Ritter des goldenen Vließes, Großkreuz des königl. ungarischen St. Stephansordens, Ritter des Ordens des heiligen Andreas, des heiligen Alexander-Newsky und der heiligen Anna erster Klasse, Großkreuz der Ehrenlegion, Ritter des Ordens vom Elephanten u. a. m., Kanzler des militärischen Maria- Theresien-Ordens, Curator der kaiserl. königl. Akademie der vereinigten bildenden Künste, Kämmerer, wirklichen geheimen Rath Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich, Königs von Ungarn und Böhmen, Allerhöchstdessen Staats- und Conferenz-Minister, auch Minister der auswärtigen Angelegenheiten und ersten Plenipotentiarius am Congreß; und
     den Herrn Johann Pyilipp Baron von Wessenberg, Großkreuz des

königlichen sardinischen Ordens des heiligen Mauritius und des heiligen Lazarus, wie auch des königl. Ordens der bayerischen Krone, Kammerherrn

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/467&oldid=- (Version vom 26.5.2019)