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Jm Röthelbache läust die Gräuze abwärts bis znr einstmaligen Röthelbrücke, ^ ^

nnd weiter nm das ..^erz im Bache abwärts, den Gangsteig von der Schafelpermte übersetzend, in östlicher Richtnng bis znr neuen Landstrasse am Fnchsstein,^

folgt ferner dem Haag-Zann östlich den Fnß des Unterbergs ansteigend, an die kleine Weiswand, dann answärts znm Nagelstein der Taderer

oder Laderer-Schneid noch

ans die Hirschwiese (oder den Hirschanger), woselbst die vier Kaser znr

Linken (nordöstlich) ans österreichischem Gebiete bleiben.

Von der Hirschwiese wendet sich der Gränzzng südöstlich ans der

Kante des Mittelbergs (anch Mitterrüdel),

senkt sich östlich nnd^ solgt dem Ochseukamm nnb Ochsenkopf,

sällt von der Surn des letzteren steil in ein Onerthal, wo rechts der

steinerne Kaser an der Weitscharte oder dem Wetterthor ans bayrischem

Gebiete liegt,

steigt jenseits am salzbnrgischen oder kleinen Hochthron (anch Dramm) hinans ^

senkt sich wieder in ein Onerthal^ steigt abermals ans znm Lichtenbühel (oder Steinhansen), verfolgt die Schneide, den Jnngsranenbrnnn rechts lassend, aus das hohe Befuchpsad^

senkt sich über die Suegeu (Schueide) aus das uiedere Besuchpsad zum grosseu Geyereck

weiter aus das kleine Geyereck

nnd nach dem Planitsch herab, einen Waldweg nnd den Ranschenbach übersetzend,

ans den Hangendenstein (Kogel).

Diese Linie vom kleinen Geyereck an ist nach dem Vertrage vom Jahre 1713, vollzogen 1750, mit zehn Untermarksteinen versehen, die jetzt wieder ernenert werden.

Vom Kogel senket stch die Gränze an der Marmorplatte (Ehrfftns am Krenz mit dem berchtesgadischeu Wappeu) aus die Laudstrasse, setzt über dieselbe iu gerader Liuie,

.und überschreitet nordöstlich die Albe gerade hiu zur Eiumüuduug des Hildebrandgrabens.

Wobei sich österreichischer Seits auf die vou der köuigl. bayerischer. Demarkations-Hoskommission gemachte Zusicherung, die Wehre oderAlbeu- leiumg betreffend, "daß uämlich die köuigl. bayerische Regierung die ban- liche Jnnehaltnng dieses Werkes uie störeu werde, so lange dadnrch dem

bayerischen Gebiete kein Schade zngehe," bezogeu wird.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/363&oldid=- (Version vom 31.7.2018)