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b.0 Publicandum des Bürgermeisters und Raths der Stadt Nürnberg vom 15. September 1806.
1. Bürgermeister und Rath zu Nürnberg.

Die Bundes-Akte der Rheinischen Staaten vom 12. Julius dieses Jahres verfügt im 17. Artikel:

„Seine Majestät der König von Bayern vereinigt mit seinen
Staaten die Stadt Nürnberg und ihr Gebiet mit voller Souveränetät
und Eigenthum.“

Von dieser Verfügung hat im allerhöchsten Namen und Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs Napoleon der kaiserliche Herr Inspecteur aux Revues, General-Kommissär und Offizier der Ehrenlegion, Fririon, uns heute öffentlich und feierlich Kenntniß gegeben, und unmittelbar durch diese Verfügung höret die bisherige Staats-Verfassung Nürnbergs und seines Gebietes auf. Beide, Stadt und Gebiet, treten unter die Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Bayern.

In dieser Folge haben wir auch heute allerhöchst gedachter Seiner Majestät dem Könige unserm nunmehrigen allergnädigsten Herrn, den Eid der Unterwürfigkeit und Treue abgelegt; – wir haben für uns, und vor der Hand, auch in Eure Seelen, geliebte Mitbürger, gute Bürger und Unterthanen Nürnbergs auf dem Lande! geschworen: und wir machen dieses alles hiermit öffentlich bekannt.

Wollen wir alle unser wahrstes und innigstes Bestreben darinen setzen, der allerhöchsten Huld und Gnade Seiner Königlichen Majestät von Bayern, unsers allergnädigsten Herrn, durch Treue, Gehorsam und Liebe, stets werth zu sein! Wir befestigen dadurch uns und unsern Nachkommen die glücklichste Zukunft.

Nürnberg den 15. des Septembers 1806.


2. Publicandum.

Der königlich bayerische Magistrat der Stadt Nürnberg macht hiermit die beide folgende, in Bezug auf die zu Folge der rheinischen Bundes- Akte von 12. Julius dieses Jahres heute geschehene Uebergabe dieser vormaligen freien Stadt und ihres Gebietes, an Seine Königliche Majestät von Bayern stehende Aktenstücke öffentlich allen denen bekannt, welchen es nöthig ist, sie zu kennen:

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/208&oldid=- (Version vom 29.12.2019)