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     Frankreich stellt 200,000 Mann von jeder Waffengattung; das Königreich Bayern 30,000 von jeder Waffengattung; das Königreich Württemberg 12,000; der Großherzog von Baden 8000; der Großherzog von Berg 5000; der Großherzog von Darmstadt 4000; der Herzog und der Fürst von Nassau stellen mit den andern verbündeten Fürsten ein Kontingent von 4000 Mann.

Art. 39. Die hohen kontrahirenden Theile behalten sich vor, in Zukunft auch andere deutsche Fürsten und Staaten in die Konföderation aufzunehmen, wenn es dem gemeinsamen Interesse angemessen befunden wird.

Art. 40. Die Ratificationen des gegenwärtigen Traktats sollen am 25. Julius des gegenwärtigen Jahres zu München ausgewechselt werden.

Geschehen Paris den 12. Julius 1806.
Unterzeichnet:
Karl Moriz Talleyrand, Fürst von Benevent, Oberstkämmerer
Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen und Königs von Italien,
Minister der auswärtigen Verhältnisse.
Anton von Cetto.
L. Graf von Winzingerode.
Karl Graf von Beust.
Sigmund Karl Johann Freiherr von Reitzenstein.
Maximilian Freiherr von Scholl.
August Wilhelm von Pappenheim.
Johann Ernst Freiherr von Gagern.
Für die fürstlichen Häuser von Hohenzollern:
Franz Xaver von Fischler.
Für die fürstlichen Häuser von Salm:
Franz Xaver von Fischler.
Für den Fürsten von Ysenburg-Birstein:
Ludwig von Greuhm.
Für Seine Durchlaucht den Herzog von Ahremberg:
Durant-Saint-André.
Für den Grafen von der Leyen.
ArtDurant-Saint-André

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Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1807. Nr. 3. S. 47 – 134.




Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/204&oldid=- (Version vom 29.12.2019)