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haben beschlossen, folgende Verfügung hierüber zu treffen, und zu diesem Ende nachstehende Bevollmächtigte zu ernennen, und zwar:

Seine Majestät der Kaiser der Franzosen, König von Italien, den Marschal Berthier, Fürsten und Herzog von Neufchatel und Valangin, Kriegsminister, Reichsmarschall, Major-General der großen Armee, Großkreuz der Ehrenlegion, Kommandanten der ersten Kohorte, Kron-Oberstjägermeister, Großkreuz des preußischen schwarzen und rothen Adler-Ordens und des Ordens der eisernen Krone;

und Seine Majestät der König von Bayern den Herrn Freiherrn von Montgelas, allerhöchst ihren Staats- und Konferenz-Minister der auswärtigen Verhältnisse, Großkreuz des Ordens des heiligen Hubertus und des heiligen Johann von Jerusalem, Großkreuz der Ehrenlegion,

welche nach Auswechselung ihrer beiderseitigen Vollmachten über folgende Artikel übereingekommen sind.

Art. 1. Seine Majestät der König von Bayern macht sich sowohl für sich, als für seine Erben und Nachfolger, und für die Prinzen seines Hauses, ihre Erben und respectiven Nachfolger auf ewige Zeiten verbindlich, in dem ganzen mittägigen, zwischen der Militär-Linie nach Inhalt des Artikels 2 begriffenen Theile des italienischen Tirols und der Gränze des Königreichs Italien, keine Festung und kein Werk anzulegen, kein Kriegs-Magazin zu errichten und keine Truppen daselbst zusammen zu ziehen. Seine Majestät verbindet sich ebenfalls die Militärlinie und die unten genannten Gegenden nie militärisch besetzen zu lassen.

Art. 2. Die zufolge des ersten Artikels bedungene Militär-Linie nimmt von Roveredo ihren Anfang und geht östlich an dem linken Ufer der Etsch diesen Fluß hinauf bis Motorello, durch Val-Sorillo, nach San-Valentino, Vigolo, Castel di Vigolo, Bosentino, Migazone, Calzeranica, Caldonazzo, und an der Straße von Lavico, bis an diese Stadt, von da geht sie östlich durch das Thal de la Brenta, durch San Desiderio, Marter, Montebello, San-Maria-Doneda, Borgo di Val-Sugana, Castel-novo, Ospetalerto, C. Grigno, Belveri, Tezzé, bis an die Gränze des Königreichs Italien.

Westlich zieht sich diese Linie von Roveredo über Sacco, durch den Etschfluß nach Isera, Folas, Corno, Ciré, den Berg Campo-Stiro, San-Giaco, Masson und Arco. Von letzterer Stadt geht sie an den Fluß Sarca wieder hinauf nach Chiaran, San-Pietro, längs den Gränzen des Gebiets von Tenno, dann durch Balin längs der Gränzen des Thales Ledro, an den Anhöhen von Drat, von wo sie in den Fluß Fiana bis Bondo, sodann an den Fluß Arno herunter durch Breguz, San-Andrea, Tion, bis an den Einfluß des Arno in die Sarca fortläuft; an letzterem Fluße zieht sie sich wieder hinauf durch Dar, Vigo, Fist, Bocenago, Giustin, San-Giovanni, Valdajon, Baldin, San Vigilio längs dem Wege

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/192&oldid=- (Version vom 31.7.2018)