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sondern auch die verschiedenen, wegen der Emigrations-Taxen und andern Ausständen gestellten Anfragen zu erledigen. München, den 2. Mai 1820.

Maximilian Joseph.

Anlage.
Patent vom 2. März 1820.
Wir Franz der Erste

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Jerusalem, Hungarn, Böhmen, der Lombardei und Venedig, von Dalmatien Kroatien, Slavonien, Gallizien, Lodomirien und Illirien, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Nieder-Schlesien, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf in Mähren, gefürsteter Graf von Habsburg

und Tirol etc. etc.

Nachdem unter Unserer Mitwirkung und Beistimmung als Mitglied des deutschen Bundes, durch die Bundes- Versammlung zu Frankfurt am Main mit Beschluß vom 2. Juni 1817 zur Vollziehung des Artikels XVIII lit. C. der Bundesaete, die näheren Bestimmungen in Betreff der

[1]


h) Bei einer Vermögens-Erportation nach und aus Ungarn dürfen von Städten, Communen und Privaten keine Nachsteuern erhoben werden. Resc. des kgl. bayr.Staats-Ministeriums des Innern v. 18. Mai 1822, 30. März 1829 und 22. Febr. 1835.

Döllinger Samml. Abth. V. Bd. III. §. 81. S. 105/6 u. §. 162. S. 187/8.

  1. auch auf die vor ihrer Abfassung und Ratifikation eingetretenen Fällen insoferne sie unter der früheren Uebereinkunft begriffen waren, zurückzuwirken. §. 9. Bei der Anwendung dieses Vertrages ist nicht der Tag in Betracht zu nehmen, an welchem das in Frage stehende Vermögen durch Erbschaft, oder sonst angefallen ist, sondern derjenige, an welchem es exportirt wird. §. 10. Die unmittelbare Genehmigung dieses Staatsvertrages soll sowohl bei Seiner kaiserl. kgl. Majestät von Oesterreich, als Seiner königl. Majestät von Bayern alsbald nachgesucht werden. Zur Urkunde dessen haben beiderseitige Bevollmächtigte diese Vertrags-Urkunde, nachdem sie gleichlautend doppelt ausgefertigt worden, eigenhändig unterschrieben, gesiegelt, und gegeneinander ausgewechselt. So geschehen München, den 24. Mai. 1807.
    Maximilian Joseph.
    Frhr. v. Montgelas.
    Friedr. Gras v. Stadion.
    (L. S.)
    (L. S.)

    Reg.-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1807. St XXXIII. S. 1241.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/135&oldid=- (Version vom 28.12.2016)