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12,200 in halben Gnldenstücken bei einer zum süddeutschen Münz- verein gehörigen Münzstätte ansprägen und in Umlans setzen lassen werde ^

2) die für das vorstehende Ansmünz^.Onantum. so wie für jenes, welcbes im Vollznge des Art. VllL der Münzconvention auf die sürstliche Oberherrschast noch überwiesen wird, angeordnete Eon- trole von demjenigen Staate vornehmen zu lassen, welchem dieselbe nach dem Tnrnns. wie derselbe in Art. lL des Vertrages mit Sachsen-Meiningen sestgesetzt worden, gegen denjenigen Staat zu- steht, dessen Münzstätte mit der AnsmünZung des sürstlichen Ansmünz-Onantnms sich befasset, beigetreten sei.

München den 17. Jnli 1839. Königlich Bayerisches Staatsministerinm des Königlichen Hauses und des Aenßern. ^ Reg.-Btatt f. d. Königr. Bayern flu da... Ja^r 183.^. Nr. 2^ S. e29-e32

Königlich Auerhöchste Rausteation der Uebereinknnst vom 1. Juli 1842 über ein neues Ausmünzungs-Ouaumm von 12 Miuio^ nen Gnlden.

Wir Lndwig.

von Gottes Gnaden König von Bayern .c. .c., nrknnden und bekennen hiermit.

Wir haben von der Uebereinknnst Einsicht genommen, welche am 1. Jnli d. J. zu München dnrch besonders dazn ernannte Bevollmächtigte nnterzeichnet worden ist, und welche also lantet:

Uebereinknnft.

Die Königreiche Bayern, Württemberg, die Großherzogthümer Baden und Hessen, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen und Nassan, das Für- stenthnm Schwarzbnrg - Rndolstadt für die sürsiliche Oberherrschaft, dann die sreie Stadt Franksnrt, von der Absicht geleitet, das Oüantnm der ^lnsmünzungen an ganzen und halben Gnldenstücken, wie solches dnrch die Uebereinknnft vom 30. März 1^39 für die Jahre 1839, 1840, 1841

geschehen war, auch für die nächst kommenden drei ^Jahre gemäß Art. D. der vorerwähnten Uebereinknnst vertragsmäßig sestznstellen, haben zu dem Ende Bevollmächtigte ernannt, welche vorbehaltlich der Ratifikation über nachsiehende Pnnkte übereingekommen sind:

Art. L Die eontrahirenden Staaten machen sich verbindlich, in jedem der Jahre 1842, 1843 und 1844 eine Masse von wenigstens vier Millionen Gnlden nach dem in der Münchener Münzconvention vom

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 719. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1163&oldid=- (Version vom 31.7.2018)