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^ Gebachte in fünfzehn Artikeln bestehende Eonvention genehmigen nnb raufiziren Wir in allen ihren Punkten und Elaufetn, und versprechen, dieselbe getreulich in Erfüllung bringen und beobachten zu lassen.

Dessen zu Urkund haben Wir gegenwäruge Ratisikntion unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und Beidruckung Uuseres köuiglicheu Jusiegels ausserugen lasseu.

So geschehen und gegebeu Müucheu den 29. August 1837.

Lnd.oig.

2.. Bekann^achung, die zwischen den Königreichen Bayern und Würuemberg, den Großherzo^thümern Badert und Hessen, dem Herzogthnm Nastan und der freien Stadt Franksttrt abgeschlossene Uebereinknnst bezüglich der Scheidemünzen und deren Ratisteation betreffend.

Wir Lndlotg^

von Gottes Gnaden König von Bayern .e. .^e., nrknnden und bekennen hiermit:

Wir haben von der besondern Uebereinknnst, die Scheidemünze betreffend - Einsscht genommen, welche am 25. Angnst d. Js. zu München dnrch besonders dazn ernannte Bevollmächtigte nnterzeichnet worden ist, und welche also kantet:

Besondere Uebereinknnst, die Scheidemünze betressenb.

Die Bevollmächugten der Königreiche Bayern nnb Würuemberg, der Großherzogthümer Baben und Hessen, des Herzogthums Nassau und der sreien Stadt Franffnrt haben ssch rücksschtlich des Scheidemünzwefens über folgende Bestimmungen vereinigt:

Art. L Die gemeinschastlichen Scheidemünzen in den eontrahiren- den Staaten bestehen:

A. in Sechs.lrenzerstücken.. De in Dreikrenzerstückeu von Silber. Die Ausprägung von Ein.^euzerstücken von Silber ober Knpser und der Theilftücke derselben bleibt dem Ermessen der einzelnen Staaten überlassen.

Art. IL Fnr die künfuge Ansprägung der Sechs- und Dreikrenzer- ftücke wird der sseben und zwanzig Gnldensnß angenommen.

Art. I1I. Der Silbergehalt der Sechs- und Dreikrenzerstücke wird aus ein Driuel- oder süns und ein drutel Loth in der Mark sessgefetzt- Der Dnrchmesser der Se^kreuzerssücke wird zu zwauzig und der Drei- kreuzerstücke zu 17,5 Millimötres angeuommeu.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 711. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1155&oldid=- (Version vom 31.7.2018)