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8) Wenn nach wiederholtem Anrufe die angerufene Station entweder gar nicht oder mittelst des Fragezeichens antwortet, oder wenn nur unverständliche Zeichen anlangen. so ist die der Adreßstation zunächst gele-

gene Zwischenstation anznrnsen. .Jst von keiner aus dem direkten Wege belegenen Zwischenstation eine Antwort zu erlangen, so wird aus die Be- nützung eines Umweges übergegangen, wo der Anrns erneuert und damit in der vorangegebenen Reihensolge so lange sortgesahren wird. bis dte eine oder die andere Station antwortet.

9) Sobald dle Station, von welcher .der Anrns ansgegangen ist, den Namen der antwortenden Station ohne ein sonstiges Zeichen erhalten hat, gibt sie znvörderst das Zeichen, welches die Gattung der zu besör- dernden Depesche auzeigt, nämlich:

S. D. snr Staatsdepesche, A. D. für Dienstdepesche. P. D. für Privatdepesche.

Ans dieses Zeichen wird mu dem Zeichen, welches die Anfforderung zum Beginn des Telegraphirens enthält: geantwortet.

Die absendende Station gibt alsdann die sämmtlichen dienstlichen Notizen. welche die Einleitung zur Depesche bildeu. in der nachfolgenden Ordnung:

a. Adreßstation.

b. Anfgabestation mit dem darangesetzten Worte ^de^ (von) sz. B. Paris de Drn.^elless,

c) Nnmmer der Depesche.

d^. Gattung der Depesche (in der oben angegebenen Art).

e^, Anzahl der Worte (bei chiffrirten Depeschen wird anßerdem. und zwar getrennt, die Anzahl der Ehifferngrnppen nnb die Anzahl der in gewöhnlicher Sprache geschriebenen Worte an- gegeben).

f^ Zeit der Ansgabe der Depesche (dnrch 3 Zahlen - Tag. Stunde. Minnte - ansgedrückt. die dnrch Kommata getrennt

stud)^

g. Bezeichnung der Weges. h^ etwaige sonstige Notizen.

10) Keine angernsene Station dars sich weigern. Depeschen anzu- nehmen. die ihr angekündigt werden. welches auch ihre Bestimmung sein möge und selbst. wenn es sich um solche Depeschen und srerude Sprachen handelt. zu deren Annahme die Station nicht antorisirt ist.

Ebenso wenig dars die Ansnahme einer Depesche nnter dem Vor- waude verweigert oder verzögert werden. daß die^ dienstlichen Notizen maugelhast seien. Es muß vielmehr die Depesche eutgegengenounueu

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 687. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1131&oldid=- (Version vom 31.7.2018)