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1888

.und die nach der Unterschrift oben solgende Beglanbigung werden mit-

gezählt

7. Worte, Zahlen und Zeichen, welche die Telegraphen-Station selbst zum Zwecke des Dienstes hinzufügt, werden nicht mittarirt.

Gebühren-Erhebnug.

^. 1^. Die Gebühren-Erhebung ersolgt in der Landeswährung derjenigen Verwaltung, welcher die Anfgabe-Station angehört.

Die für die Gebühren-Erhebung maßgebenden Zonen -Verzeichnisse nnb Tarife liegen bei jeder Telegraphen-Station dem Publicum zur Ein- sicht auf.

Bestimmung des zu benntzenden Weges.

^.17. Wenn znr Besörderung der Depeschen sich mehrere Wege darbieten, aus denen die Taren verschieden sind, so werden die Gebühren .nach dem billigsten Wege berechnet, sosern nicht vom Absender die Be- nntzung eines thenreran Weges ausdrücklich verlangt wird. Jst der Sta- tton bei Ansgabe der Depesche bekannt, daß der billigste oder der vom Ansgeber bezeichnete Weg weg.n Unterbrechung oder Störung der Verbin- dung oder wegen Uebersüllung ^.er Linie nicht sogleich benntzt werden kann, so wird der Anfgeber hiervon in Kenntniß gefetzt nnb ihm die Wahl eines andern offenen Weges überlassen, in welchem Falle die Gebühr für den wirklich zu benntzenden Weg berechnet wird.

Ans dem Umstande, daß bei einer Depesche eine ungewöhnliche oder von der Bestimmung des Absenders abweichende Art der Besörderung ststtgesnnden hat, kann ein Anspruch auf Erstattung von Telegraphen- Gebühren nicht hergeleitet werden.

Gebühren für Weiterbesörderung her Depeschen. 1^. 18. Die Gebühren für Weiterbesörderung der Depeschen von der letzten Vereins-Station werben jevesmal bei der Ansgabe miterhoben, und betragen:

a^, für die Besörderung per Post 8 Sgr. -

24 kr. österreichisch -

28 kr. süddentsch ^

47 Eents niederländisch. ^ für welche Gebühr innerhalb der dentsch - österreichischen Post^ Vereins - Staaten (zn welchen das Königreich der Niederlande nicht gehört) die Besörderung und Bestellung als Erpreß -Bries

erfolgt. . . .

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 667. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1111&oldid=- (Version vom 31.7.2018)