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1858

3. Bnndesbeschlnß, die Erbanung einer Eisenbahn von Nenstadt in der psalz nach Straßbnrg, insbesondere die Errichtung von Bahn- hosgebänden zu Landau betreffend vom 21. September 1854, (XXVD1. Sitzung, ^. 280.)

Beschluß.

1. Der Anlage von Bahnhossgebänden im Rayon der Buudesfeftung landan die Geuehmigung zu ertheileu nnter der Voraussetzung:

n, daß das Statiousgebäude gertau uach dem von der Direktion der pfälzischen Lndwigs- Eisenbahn vorgelegten Entwurse ausgesührt werden

b^, daß bei dem Waarenschnppen entweder Psähle oder nur Sockel- manern von 20 bis 25 Eentimeter Höhe angewendet werden^

c^) daß die nach dem vorgelegten Entwnrse zu 45 Eentimeter ange- nommenen Sockelhäsen der zwei Wasserhänser um 20 bis 25 Eentimeter vermindert werden^

^ cl^, daß hinsichtlich der Wagenremise (deren Erbauung vorläusig noch nicht znr Anssührung kommen soll) keine andere Anssührung des . Sockels als für den Waarenschnppen ^snb b^ gestattet werden können

c, daß in Beziehung aus die etwa beabsichtigte weitere Herstellung von Gebänden aus dem Bahnhose nur Eonsirnktionen genehmigt werden könnend welche gänzlich aus Holz oder ähnlichen verbrenn- lichen Materialien bestehen würden

f^, daß die Direktion der pfälzischen Lndwigsbahn einen verschrists- mäßigen, rechtsbeständigen Revers ansstelle, in welchem die Gesell^ schast ausdrücklich auf jeden Ersatz Verzicht leiste, im Falle eine Demolirung, sowohl der Bahnhoss-Gebände, wie der sämmtlichen Bahnanlagen im kilometriscben Rayon der Bnndessestung erfor^ derlich werden sollte und dieser Revers der Festungsbehörde zu Landan übergeben wird^

g, daß endlich znr Vermeidung jedes Jrrthnms von den sämmtlichen Plänen der Gebände und Dnrchlaße am Bahndamme im kilome- trischen Festungsrayon der Festungsbehörde gehörig nnterzeichnete Dnplicate übergeben werden.

2. Von vorstehendem Beschlnße der königlich bayerischen Regierung durch Vermittlung ihres Buudestagsgesaudteu Kenntuiß zu geben.

^Neyer ^snr. e^llk. ^rln. .^t. u Nr. 1.^^. S. t^2o. (3. Ans..)

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 634. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1078&oldid=- (Version vom 31.7.2018)