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andern Lande die Beistimmung der Kammern bedürfen, diese Bestimmung in beiden Staaten erhalten haben werden.

Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidruckung ihrer Insiegel eigenhändig unterzeichnet.

München den 25. April 1850.


2. Staatsvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaiserreich Oesterreich, die Herstellung von Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juni 1851.

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen etc. etc. und Seine Majestät der König von Bayern etc. etc. von dem Wunsche beseelt, den Verkehr zwischen Ihren respectiven Staaten durch die Verbindung der auf den beiderseitigen Gebieten zu erbauenden Eisenbahnen möglichst zu erleichtern und hierdurch solchen immer mehr zu vervielfältigen und auszudehnen, haben in gemeinsamer Uebereinstimmung beschlossen, alles auf diese Verbindung Bezügliche durch einen besonderen Vertrag zu regeln und festzustellen.

Zur Unterhandlung und Abschließung dieses Vertrages haben gedachte Ihre Majestäten Bevollmächtigte ernannt und zwar

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich:

Herrn Audreas Ritter von Baumgärtner, Ritter des kaiserl. österr. Leopold-Ordens und des königl. sächsischen Verdienst-Ordens, Dr. der Philosophie, Allerhöchst Ihren wirklichen geheimen Rath und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten etc.

und

Herrn Franz Ritter von Kalchberg, Ritter des kaiserl. österr. Leopold-Ordens, Commandeur des großherzoglich toscanischen St. Joseph-Ordens, Allerhöchst Ihren Ministerialrath und Sectionsleiter im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten;

und

Seine Majestät der König von Bayern:

Herrn Maximilian Grafen von Lerchenfeld-Köfering, Großkreuz des bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, Großkommenthur des bayerischen Haus-Ritter-Ordens vom heiligen Georg und Commenthur des Verdienst-Ordens der bayr. Krone u. s. w. Allerhöchst Ihren Kämmerer und erblichen Reichsrath des Königreichs Bayern, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am kaiserl. österreichischen Hofe etc. etc. und

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 604. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1048&oldid=- (Version vom 9.5.2021)