Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/1032

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


I818

n) zwischen den nicht über 30 Kilometer von einander entsernten bei^ derseitigen Postanftalten (Beilage D. Abth. I. Ziff. 2.) bei einem Gewichte über 10 bis 20 Grammes sranurt 12 kr., ^ nnsrankirt 18 kr.,

" " " " 20 " 30 " franurt 18 kr.,

nusrankirt 27 kr.,

" " " " 30 " 40 " srankirt 24 kr.,

nnsrankirt 36 kr.,

n.siw.^

h) aus ganz Frankreich und Algerien nach Bayern (mit Ausschlnß des vorbemerkten Grenzverkehrs)

bei einem Gewichte über 10 bis 20 Grammes srankirt 24 kr.,

nnsrankirt^ 36 kr.,

" " " " 20 "30 " srankirt 36 kr.,

nnsranurt 54 kr.,

" " " " 30 " 40 " srankirt 58 kr.,

nnsrankirt 1 st. 12 kr.

Znr^ Ermittelung des hiernach treffenden Gewichtes erhalten die kön. Postanstalten Gewichtsiücke zu ^ und ^ Zoluothe, dntch

welche das Gewicht bei der Eorrespondenz nach und aus Frankreich mit Benützung des bei dem innern Verkehre von Bayern so wie im Posiver- . einsverkehre bereits in Anwendung kommenden Zollgewichtes nach der Ein^ theilung von 500 Grammes - 1 Zollpsnnd - 32 Lochen in nachstehender Weise zu bestimmen ist:

1-saches Gewicht: 10 Gram. - 0,64 Zollloth d. i. ^ Zollloth einschl^

2


20 " - 1,28

^. .l^e.

ansschl.

3


30

- 1,92

^. ..

einschl.

4


40

- 2,56

^. .. .^.

ansschl.

5 k^

^50

- 3,20

.^. .^,.

einschl.

6


60


3,84

.^. ..

einschl.

7 kk

70

- 4,48

l. " ansschl.

8


80 " - 5,12

.. iiii einschl.

9

^k 90

- 5,76

.. .^.

ansschl.

10


100

- 6,40


einschl.

n. si w.

Die vorstehend mit einschließlich und ansschließlich bezeichnete Gewichtsbegrenzung ist in der Anwendung dahin zu verstehen, daß Ge- wichtsbeträge mit der Begrenzung "einschließlich" noch die Anwendung ^ der für dieselben treffenden Tarstnse zntcrssen, wenn das ermittelte Gewicht zwar die bezeichnete Grenze erreicht, aber nicht übersteigt, d. h. die Zunge der Waage nicht überschlägt^ Gewichtsbeträge mit der Bezeichnung "ans^

schließlich" dagegen schon die Anwendung der nächst höheren Tarstnse

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 588. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/1032&oldid=- (Version vom 31.7.2018)