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auswärtiger Staaten zu Hilfe nehmen muß, um das Fehlende zu ergänzen.

Ob demnach nun eine solche partielle Sammlung aus jenem großen, gewaltigen, so zu sagen Chaos von Verordnungs-Bänden, als ein überflüssiges Unternehmen erscheinen dürfte, zumal wenn sonst der Gegenstand selbst von Wichtigkeit ist, muß allerdings der Beurtheilung des praktischen Geschäftsmannes überlassen bleiben, dem es ein Zeit und oft auch Kosten sparendes Hilfsmittel darbieten soll; daß aber eben die Verträge eines Staates einen Gegenstand von der höchsten Wichtigkeit bilden, ist bei den Werken des Herrn v. Rohrscheidt und Professors Neumann allgemein und von den höchsten Landesstellen genügend anerkannt worden, so wenig auch bisher dieser Zweig der Staats-Verwaltung von der literarischen Thätigkeit direkt in Anspruch genommen und ausgebeutet worden ist.

Man würde übrigens sehr irren, wenn man etwa von der Ansicht ausginge, daß diese Staats-Verträge nur lediglich dazu geeignet wären, allein zur Kenntniß der höchsten Verwaltungsstellen und der Diplomatie zu gelangen; dieselben sind vielmehr von so umfangreicher und bedeutungsvoller Natur, daß sie fast keine Branche des gewerblichen Verkehrs und des bürgerlichen Lebens gänzlich unberührt lassen, und daß selbst Subaltern-Behörden häufig in den Fall kommen, auf sie revociren zu müssen, wo sie dann, bei der fast gewöhnlichen Unzulänglichkeit der ihnen zu Gebote stehenden literarischen Hilfsmittel, zu zeitraubenden Anfragen und Correspondenzen ihre Zuflucht zu nehmen genöthigt sind.

Nachdem nun mit zwei so schätzbaren und verdienstvollen Werken, wie die des Herrn v. Rohrscheidt und Professors Neumann der Weg aus diesem in Deutschland fast noch gar nicht bebauten Felde der Literatur eröffnet worden, so glaube auch ich es wagen zu können, dem vielfach wiederholt dringenden Zureden einiger befreundeter bayerischer Beamten Folge zu geben und demnächst eine Sammlung der Staats-Verträge des Königreichs Bayern zu veranstalten.

Was nun diese nachfolgende Sammlung anlangt, so weicht dieselbe von jenen Werken meiner vorgedachten beiden Herrn Vorgänger

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Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/10&oldid=- (Version vom 29.12.2019)