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Es scheint diß eine der letzten Amtshandlungen gewesen zu sein, die von churfürstlichen Beamten über die Perlengewässer ausgeführt ward; denn in den amtlichen Urkunden tritt nun eine längere Pause über die Schicksale der Voigtländischen Perlenfischerei ein; man kann deshalb auch nicht urkundlich nachweisen, ob das was Balbinus (s. o.) über die im Jahre 1650 und später an den Voigtländischen Perlenhaltigen Gewässern hinsichtlich verübter Frevel und muthwilliger Beschädigungen angemerkt hat, vollkommen gegründet sei; auch scheint in diese Zeit jene Entwendung von Elsterperlenmuscheln zu fallen, die von Asch und Selb aus geschah in der Absicht, den Perlenbach bei Rehau, wovon wir später noch handeln werden, zu veredeln und zu verbessern, denn man findet später, wo doch jede auf die Perlengewässer bezügliche Kleinigkeit sorgfältig verzeichnet ward, davon nichts angemerkt.

§. 10.
Die Voigtländische Perlenfischerei unter dem Herzoglichen Hause Sachsen-Zeiz.

Um diese Zeit aber und zwar im Jahre 1656 ging das Voigtland und mit ihm die voigtländische Perlenfischerei nach dem Ableben des Churfürsten von Sachsen Johann Georg I. laut testamentarischer Bestimmung an

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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/95&oldid=- (Version vom 31.7.2018)