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am 18. April 1643 und derselbe wurde kurz darauf am 2. May 1643, zu seinem neuen Amte auf dem Schlosse


Ich Joachim Friedrich von Dölau vff Ziegra vndt Stockhausen; Uhrkunde vndt bekenne hiermit, Das vorweiser dieses der Ehrenveste vndt Manhaffte Abraham Schmerler von Oelsnitz gebürtig, Erstlichen, Alß (T. A.) vnter ihr Gräfl. gn. von Solmß Obristen zue Fuß, vndt dann vnter dem Obristen Wolferstorff, so solches Regiment bekommen, entichen wie selber Rgmt. reformirt worden, vnter dem Hochlöbl. Leib Regiment bei meiner Compagnie, vndt allso von Anfang 66 Monath Vor einen Mußquetirer, 30 Monath vor einen Gefreyten, 30 Monath Vor einen Corporahl, vndt dann 15 Monath vor einen Serganten vndt allso zusammen Einhundert und Einvierzig Monath gedienet hatt, Sich auch in währender Zeit auf zugk vndt wachten, Stürmen, Scharrmützeln, Streit vndt Schlachten, vor vndt gegen den Feindt, wie es die Occasionen vndt Kriegsnotturften erfordert, Ehrlich, redtlich, Tapfer, Manlich und Aufrichtig verhalten, wie einem ehrliebenden Soldaten vndt Officirer äignet, gebühret vndt wohlanstehet, daß Ich sammt meinen nachgesetzten Officirern ein satsames Genüge vndt gefallen darob getragen, vndt ihne gerne lenger in solchen diensten wissen vndt leiden mögen. Dieweil Er mich aber vmb seiner fernern wohlfahrt willen, vmb erlassung seiner Dienste Vleißigst bittende angelanget vndt vmb Zeugnuß seines ehrlichen Verhaltens halber gebethen, so ich ihme füglich nicht abschlagen, sondern darmit willfahren wollen.
Gelanget demnach an alle vnd Jede, wes würden, standes, dignitet oder wesens die auch sein, Mein der gebühr nach respective Dienst, vndt freundliches ersuchen und bitten, Sie wollen Obgedachten Abraham Schmerlern, nicht allein aller orten Zu wasser vndt Lande, durch dero Staedte, Dörffer, Pässe, Clausuln vndt Flecken, Königreiche vndt Fürstenthümer, frey, sicher vndt vngehindert passiren lassen, Besondern ihme auch wegen seines ehrlichen wohlverhaltens, vndt dieses wahren Zeugknuß wollen alle gnädige gunst, geneigten willen vndt gute Beförderung erweisen, Vndt ihme dieses mein ertheiltes Paßport fruchtbarlichen genießen lassen. Solches umb einen ieden Standes gebühr nach in dergleichen vndt anderen Begebenheiten hinwieder zu verschulden, bin ich willig vndt erbötig. Uhrkundlich habe Ich dieses Paßport mit eigner Handt vnterschrieben, vndt mit meinem angebornen Adelichen Petschaft bekräfftiget.

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Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/85&oldid=- (Version vom 31.7.2018)