an alle Canzleyschrifft- und Ambtssassen und an alle andere, so in dem Elsterfluß von Adorf bis PlauenAusschreiben der churfürstl. Beamten zu Voigtsberg u. Plauen an die an Perlenhalt. Gewässern gel. Voigtl. Vasallen und Städte, die Einweisung des churf. Perlenfischers betreff. die Fischerei hatten, ein Ausschreiben erließen, in welchem sie denselben das Churfürstliche Befehlig bekannt machen und dasselbe zu strenger Handhabung, nehmlich[1] „die Perlenfischer in ihren Geschäften nicht zu hindern, die Schneckentröglein nicht zu zerstören, vielweniger die Perlen, so darinnen zu befinden, in andere Wege zu verparthieren, noch ihnen sonsten in einigerlei Weise daran Hinderung zu thun,“ – einschärften. Dieß geschah am 30. Juli 1621 und die Verfügung erging an
„Urban Caspar v. Feilitzsch auf Kürbitz und Cröstau, Fürstl. Brandenburgischen Wohlverordneten Hr. Canzler, Rath und Director zu Bayreuth, an
Wolf Dietrich v. Posseck zu Weischlitz, an
Adam Wolff v. Feilitzsch zu Weischlitz, an
Joachim Reibold „vff Neundorf und Straßbergk“, an
Christoph Carl v. Reitzenstein zu Tirbell, an die von Falkenstein zu Machwitz, an
Franz Caspar von Beulwitz Erben zue Machwitz, an
Salomon Hannß Rudolph von Falkenstein zum Stein, an
Joachims von Neidtbergk Erben zum Planschwitz, Stein und Dobeneck, an
Wolf Heinrich von Gößnitz zur Kugelsburgk.“
Dieses amtliche Ausschreiben scheint nicht überall gefrommt zu haben und beachtet worden zu sein; denn schon im Jahre 1635 den 20. August sahen sich die Amtsschösser zu Plauen und Voigtsberg veranlaßt, eine- ↑ Ueberall, wo von nun an im Contexte die Zeichen „–“ vorkommen, wird damit angedeutet, daß die genauen Worte und Schreibart aus den amtlichen Protokollen, Eingaben, Anzeigen und Berichten beibehalten worden sind. D. Verf.
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/81&oldid=- (Version vom 18.8.2016)